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Powerstation sicher lagern und laden: Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr und was die Feuerwehr rät

Powerstation sicher lagern und laden: Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr und was die Feuerwehr rät

Stand: 28.08.2026

Am 25. März 2025 brannte in Neuenhaus in Niedersachsen ein Balkonspeicher. 2,4 kWh, LiFePO4-Zellen, zwei Wochen vorher installiert. Also genau die Zellchemie, die heute in fast jeder tragbaren Powerstation steckt und die im Handel als die sichere verkauft wird. Wer nach Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr sucht, landet meistens auf Herstellerblogs, die genau das bestätigen.

Die Fachleute, die solche Brände löschen und untersuchen, formulieren es vorsichtiger. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) haben zu genau diesem Thema Papiere veröffentlicht, eines davon frisch überarbeitet im Juli 2025. Nur richten die sich an Betriebe, stecken in PDFs und lesen sich entsprechend. Dieser Text übersetzt sie für den Fall, um den es dir vermutlich geht: eine Powerstation im Keller, in der Garage oder im Hauswirtschaftsraum.

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Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr: kann eine Powerstation wirklich brennen?

Ja. Und der Mechanismus dahinter ist gut dokumentiert.

Die Hinweise der DGUV zum betrieblichen Brandschutz bei Lithium-Ionen-Akkus (FBFHB-018, Stand 19.06.2020) beschreiben ihn so: Die Zersetzung einer Lithium-Ionen-Zelle kann schon bei rund 80 °C einsetzen. Läuft die Reaktion erst, erreicht die Zelloberfläche bis zu 800 °C. Die Zelle bläst dann ihren Inhalt unter Druck ab, als weißgrauer Nebel aus Elektrolyt und Zersetzungsprodukten. Und weil die Nachbarzelle daneben liegt und mit aufheizt, kann daraus eine Kettenreaktion werden. Fachbegriff: thermisches Durchgehen, im Englischen thermal runaway.

Der unangenehme Teil steht im vfdb-Merkblatt 10-17 (Version 2, Juli 2025). Zwischen dem auslösenden Defekt und dem Brand können laut diesem Merkblatt „Minuten, Stunden, Tage, Wochen“ liegen. Ein Defekt sei „unter Umständen nicht unmittelbar zu erkennen“, und die Wirkung könne auch verzögert auftreten, „beispielsweise nach 30 Minuten“.

Das ist der Satz, an dem sich fast jede praktische Empfehlung in diesem Text aufhängt. Ein Sturz vom Küchentisch ist kein Ereignis, nach dem du das Gerät zehn Minuten anschaust und dann Entwarnung gibst.

Wie häufig Lithium-Akkus insgesamt brennen, lässt sich am ehesten aus der Entsorgungsbranche ablesen. Laut einer Einschätzung des Branchenverbands BDE, zitiert im Brandschutzportal des TÜV SÜD, gehen inzwischen rund 80 Prozent der Brände in Müllfahrzeugen und Recyclinghöfen auf Lithium-Ionen-Akkus zurück. Das ist eine Verbandsschätzung, keine gemessene Statistik, und sie beschreibt falsch entsorgte, meist beschädigte Zellen. Auf deine Powerstation im Regal lässt sich die Zahl nicht übertragen. Sie zeigt nur, wie oft diese Zellen unter schlechten Bedingungen zünden.

Der Fall Neuenhaus: was belegt ist und was nicht

Zum Brand vom März 2025 gibt es eine saubere Quelle. pv magazine Deutschland berichtete am 31.03.2025: Ein Nachbar bemerkte Rauch, die Feuerwehr rückte an, gebrannt hatte ein Zendure AIO-2400 mit 2,4 kWh LiFePO4-Zellen. Der Speicher stand in einem Hauswirtschaftsraum im Anbau, dazu gehörte ein Balkonkraftwerk mit Speicher mit 1.780 W, installiert zwei Wochen zuvor. Nach etwa zwei Stunden war das Feuer unter Kontrolle. Heizung und Warmwasserbereitung im Anbau waren erheblich beschädigt, der Rest des Hauses blieb bewohnbar.

Und jetzt der Teil, den du in Foren selten mitgeliefert bekommst: Die Brandursache war zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht geklärt. Ein unabhängiger Gutachter prüfte noch, Zendure äußerte sich allgemein zur Produktsicherheit und startete eine interne Untersuchung. Es gibt also keinen belegten kausalen Zusammenhang zwischen der LiFePO4-Chemie und diesem Feuer.

Genau deshalb steht der Fall hier. Nicht als Beweis dafür, dass LiFePO4 gefährlich ist. Sondern als Beleg dafür, dass „sicherer“ und „kann nicht brennen“ zwei verschiedene Aussagen sind.

2

Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr: wie viel sicherer ist sicherer?

Das vfdb-Merkblatt schreibt zur Verbreitung von LFP-Zellen: „Insbesondere im Bereich der PV-Speichersysteme und der Elektrofahrzeugbatterien setzen sich mittlerweile auch Lithium-Eisen-Phosphat-Kathoden durch (LFP-Batterien). Diese zeigen sich besonders geeignet für Anwendungen, bei denen Sicherheit und Langlebigkeit wichtiger sind als die maximale Energiedichte.“

Der Vorteil wird dort also nicht bestritten, er wird nur korrekt eingeordnet: als bewusster Tausch. Die Energiedichte-Faktoren aus derselben Quelle machen das sichtbar.

Zelltyp Energiedichte-Faktor laut vfdb-Merkblatt 10-17 (Juli 2025)
Blei (Referenzwert) 1
Lithium-Eisen-Phosphat (LFP) 2,5
Lithium-Ionen-Polymer 3,9
Lithium-Ionen 5

LFP speichert bei gleichem Gewicht also deutlich weniger Energie als eine klassische Lithium-Ionen-Zelle. Das ist der Preis, und es ist auch der Grund für den Sicherheitsvorteil: weniger Energie pro Volumen bedeutet weniger Energie, die im Fehlerfall unkontrolliert frei wird.

Zwei Dinge folgen daraus, die im Marketing gern untergehen.

Erstens: Die DGUV unterscheidet in ihren Lager- und Ladehinweisen nicht nach Kathodenchemie. Dieselben Regeln gelten für LFP wie für NMC. Wäre LFP unbrennbar, wäre diese Gleichbehandlung schwer zu erklären.

Zweitens: Das vfdb-Merkblatt nennt das primäre Löschmittel Wasser, „da damit nicht nur der Brand gelöscht wird, sondern die Batterie gekühlt wird“, schränkt aber gleich ein, dass „durch die bauliche Anordnung der Li-Batterien in Modulen eine vollständige Durchdringung mit Löschwasser häufig nicht gegeben“ sei. Auch ein LFP-Modul lässt sich also von außen nur begrenzt kühlen.

Ehrlich gesagt: Wie viel sicherer LFP in Prozent ist, kann ich dir nicht sagen. Eine belastbare Vergleichszahl für tragbare Powerstations veröffentlicht keine der hier zitierten Stellen. Es wird durchgehend als Risikominderung beschrieben, nie als Risikobeseitigung. Mehr gibt die Quellenlage nicht her, und deshalb steht hier keine Zahl.

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Was die DGUV zur Lagerung von Lithium-Akkus wirklich sagt

FBFHB-018 ist ein Papier für Betriebe. Es ist kein Gesetz und schon gar keine Vorschrift für deinen Keller. Wer „Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus Vorschriften“ sucht und dann in einem DGUV-PDF landet, liest Hinweise für den Arbeitsschutz, keine Pflichten für Privathaushalte. Die Physik dahinter ist trotzdem dieselbe, und deshalb lohnt die Übersetzung.

Das steht drin, sinngemäß und ohne Amtsdeutsch:

DGUV-Hinweis (FBFHB-018, Stand 19.06.2020) Was das für deine Powerstation heißt
Nur mit vom Hersteller zugelassenen Ladegeräten laden Das mitgelieferte Netzteil, nicht das Universalteil aus der Schublade
Unter Aufsicht laden Jemand ist im Haus und könnte auf einen Alarm reagieren
Nur auf nicht-brennbarem Untergrund und nicht in der Nähe von Brandlasten Fliesen, Beton, Metall. Nicht auf dem Teppich, nicht neben Kartons oder Farbdosen
Nicht im kalten Zustand laden, zum Beispiel unter 0 °C Nach der Nacht im Auto oder im ungeheizten Schuppen erst akklimatisieren lassen
Vor mechanischen Stößen und Beschädigungen schützen Nicht lose im Kofferraum, nicht auf Kante gestellt
Ein Akku im gestörten Zustand gehört sofort an einen Lagerort ohne Brandlasten Heiß geworden, verformt, aufgewölbt: raus aus dem Wohnbereich

Der letzte Punkt ist der wichtigste und der am seltensten befolgte. Genau diese sechs Zeilen sind der praktische Kern der Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr: keine davon verlangt Fachwissen, nur Konsequenz.

Diese Regeln gelten übrigens nicht nur für Powerstations. Wer einen E-Bike-Akku lagern und vor Brandschutz-Risiken schützen will, findet in derselben DGUV-Tabelle die Antwort. Ladegerät, Untergrund und Aufsicht sind bei Pedelec-Akkus identisch geregelt, denn FBFHB-018 spricht durchgehend von Lithium-Ionen-Akkus allgemein, nicht von Powerstations im Speziellen.

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Praxis-Checkliste: wohin die Powerstation zu Hause gehört

Die Fachwelt sortiert Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip: erst Substitution, dann technische, dann organisatorische, zuletzt persönliche Maßnahmen. Übersetzt heißt das für dich: Zellchemie und Aufstellort schlagen jedes Zubehör, und Zubehör schlägt guten Willen.

Wo also hin?

  • Gut: kühler, trockener Raum mit nicht-brennbarem Boden, Rauchwarnmelder im selben Raum, Fluchtweg nicht betroffen. Hauswirtschaftsraum, Kellerraum mit Fliesenboden, freistehende Garage.

  • Heikel: direkt im Flur oder Treppenhaus. Das ist der Weg, auf dem du im Ernstfall rausgehst, und im Zweifel ist er dann verraucht.

  • Heikel: Schlafzimmer und Kinderzimmer. Nicht wegen erhöhter Brandwahrscheinlichkeit, sondern weil ein Brandereignis dort im Schlaf beginnt.

  • Schlecht: ungeheizter Außenbereich im Winter, wenn du danach ohne Aufwärmen lädst. Die DGUV nennt ausdrücklich das Laden im kalten Zustand als Risiko.

  • Schlecht: eingeklemmt zwischen Brandlasten. Regal voller Kartons, Werkstattecke mit Lösungsmitteln, Papierlager.

Für kleine Zellen und Wechselakkus gibt es feuerfeste Taschen und Boxen, wie sie im Modellbau seit Jahren üblich sind. Eine solche Tasche ersetzt keinen guten Aufstellort, sie kauft im besten Fall Zeit und hält Funkenflug zurück.

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Bleiben wir ehrlich: Eine 1024-Wh-Powerstation passt in keine dieser Taschen, und für Gehäuse dieser Größe gibt es keine Prüfnorm, auf die ich dich verweisen könnte. Sinnvoll ist so eine Tasche für Ersatzakkus, kleine Geräte und den Transport. Für die große Kiste im Keller entscheidet der Untergrund, der Abstand zu Brennbarem und der Rauchwarnmelder.

Eine Zahl fehlt hier bewusst: der ideale Ladezustand für die Langzeitlagerung. Es kursieren Empfehlungen zwischen 30 und 60 Prozent, aber keine der hier zitierten Quellen nennt einen Wert, und die Herstellerangaben unterscheiden sich. Halte dich an das Handbuch deines Geräts. Geschätzt wird hier nichts.

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Sicher laden: die Ladephase ist der kritische Moment

Wenn du aus diesem Text nur einen Absatz mitnimmst, dann diesen.

Der IFS-Report 1/2024 des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (März 2024) beziffert es so: Rund ein Drittel aller vom IFS untersuchten Schadenfeuer geht auf Elektrizität zurück, und Lithium-Ionen-Akkus machen davon inzwischen etwa 20 Prozent aus. In drei von vier untersuchten Akkubränden begann das Feuer während der Ladephase.

Genau hier entsteht der Großteil der Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr: nicht im Regal, sondern am Ladekabel.

Die Empfehlung im selben Report ist entsprechend nüchtern: „Darum raten wir, die Akkus nicht komplett unbeaufsichtigt zu laden. In dem Raum, in dem ein Akku geladen wird, sollte sich ein Rauchwarnmelder befinden, und es sollte jemand auf einen möglichen Alarm reagieren können.“

Beachte die Formulierung. Nicht „nie unbeaufsichtigt“, sondern „nicht komplett unbeaufsichtigt“. Niemand verlangt, dass du danebensitzt. Verlangt wird ein Rauchwarnmelder im Laderaum und ein Mensch im Haus, der ihn hört.

Praktisch heißt das:

  1. Laden, wenn jemand da ist, nicht während der Arbeitswoche im leeren Haus.
  2. Rauchwarnmelder in den Raum, in dem geladen wird. Kellerräume haben oft keinen.
  3. Nicht über Nacht im Schlafzimmer laden, sondern dort, wo ein Brand niemanden im Schlaf erwischt.
  4. Nur mit dem Original-Netzteil, wie es die DGUV festhält. Ein fremdes Netzteil umgeht im schlimmsten Fall die Abstimmung mit dem Batteriemanagementsystem.
  5. Kaltes Gerät erst auf Raumtemperatur bringen. Solarladen im Winter zählt hier mit.

Für den Solarbetrieb gilt nichts anderes, nur mit einem Zusatz: Auch am Balkon steht das Gerät irgendwo, und dieses Irgendwo ist oft ein Holzregal.

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Warnzeichen: wann das Gerät sofort aus dem Haus muss

Die DGUV nennt drei Zustände, bei denen ein Akku als gestört gilt: heiß geworden, mechanisch beschädigt, aufgewölbt oder verformt. Dazu kommen aus der Praxis der Geruch nach Lösungsmittel und ein sichtbarer weißgrauer Nebel, der laut FBFHB-018 beim Abblasen der Zelle entsteht.

Was dann?

Raus aus dem Wohnbereich, an einen Ort ohne Brandlasten. Nicht wieder ans Ladegerät. Nicht „nochmal probieren, ob es noch geht“. Und wegen der oben zitierten vfdb-Passage zur verzögerten Reaktion auch nicht nach zwanzig Minuten Ruhe zurück in den Schrank.

Kurz gesagt: Einen aufgeblähten Akku sicher lagern heißt, ihn sofort von brennbarem Material zu trennen, nicht ihn abzuwarten. Erholt sich das Gerät nicht mehr, ist der fachgerechte Entsorgungsweg der nächste Schritt, nicht der Hausmüll.

Ein aufgeblähtes Gehäuse ist übrigens der einzige Fall, in dem ich eine feuerfeste Tasche für eine schlechtere Lösung halte als einen Platz auf dem Betonboden im Freien. Die Tasche hält das Gerät nah zusammen. Draußen auf Beton hält der Abstand das Feuer klein.

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Im Notfall: was die Feuerwehr rät

Hier wird es konkret, und hier weicht die Fachmeinung am deutlichsten von dem ab, was in Ratgebern steht. Die gemeinsame Schrift von bvfa und DGUV zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus (Stand 22.09.2021) sagt zuerst einmal, wer überhaupt löschen soll: „Brände mehrerer bzw. größerer Akkus sollen nur durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden!“

Eine Powerstation mit 1 kWh ist ein größerer Akku. Für dich heißt das: 112, raus, Tür zu.

Falls du dennoch vor einem kleinen Gerät stehst, ist die Mittelwahl eindeutig.

Löschmittel Bewertung laut bvfa/DGUV (Stand 22.09.2021)
Wasser, Sprühstrahl besonders geeignet, hoher Kühleffekt
CO2 nicht geeignet
ABC- oder BC-Pulver nicht geeignet
Metallbrandpulver nicht geeignet

Der CO2-Löscher ist der klassische Fehlgriff. Er verdrängt Sauerstoff, er kühlt aber nicht, und Kühlung ist genau das, worauf es bei einer durchgehenden Zelle ankommt.

Dazu kommen Mindestabstände, weil eine Zelle beim Abblasen Material auswirft:

Löschgerät Mindestabstand laut bvfa/DGUV
tragbarer oder fahrbarer Feuerlöscher mit Sprühstrahl mindestens 1 m
Wandhydrant mit Sprühstrahl mindestens 3 m
Wandhydrant mit Vollstrahl mindestens 5 m

Und der Punkt, den fast alle Ratgeber auslassen: Batterien können laut derselben Schrift „auch nach längerer Zeit rückzünden“ und gehören danach in ein Wasserbecken oder einen Havarie-Behälter. Ein gelöschter Akkubrand ist nicht automatisch ein beendeter Akkubrand.

Warum die Feuerwehr selbst bei kleinen Bränden mit Atemschutz anrückt, erklärt die Einordnung: Lithium-Batterie-Einsätze laufen nach FwDV 500 als Einsatz mit chemischen Gefahren. Der Rauch ist das eigentliche Problem, nicht die Flamme.

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Wenn du neu kaufst: worauf es bei der Zellchemie ankommt

Die Zellchemie steht im Datenblatt, und sie ist die einzige Sicherheitsentscheidung, die du vor dem Kauf triffst. Alles andere entscheidest du später über den Aufstellort. Wie viel Kapazität du überhaupt brauchst, klärt unser Rechenweg von Wattstunden zur echten Laufzeit. Die folgenden Geräte nennen LiFePO4 explizit in ihrer Produktbeschreibung. Alle Kapazitäts- und Leistungswerte sind Herstellerangaben, keine unabhängigen Messungen. Für keines der drei liegt mir ein Testergebnis von Stiftung Warentest, ADAC oder heise vor.

Klein und tragbar: 99 Wh

Der Jackery E100 Plus wird mit 99Wh LiFePO4-Akku angegeben. Preis rund €49,99 laut Amazon.de am 28.08.2026, Bewertung 4,2 von 5 aus 275 Rezensionen. In dieser Größenklasse ist eine feuerfeste Tasche tatsächlich eine passende Ergänzung, weil das Gerät hineinpasst.

Jackery E100 Plus Tragbare Powerstation, 99Wh LiFePO4-Akku

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Mittelklasse: 299 Wh

Ab 300 Wh reicht „steht halt irgendwo“ nicht mehr, hier braucht es einen festen Stellplatz auf nicht-brennbarem Untergrund. Der ALLPOWERS R600 (299 Wh LiFePO4, laut Amazon.de am 28.08.2026 für rund €249,99 bei 4,2 von 5 Sternen aus 630 Rezensionen) liegt genau in dieser Größenklasse.

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Über ein Kilowatt: 1024 Wh

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FOSSIBOT F1800 Tragbare Powerstation 1800W, 1024Wh LiFePO4 Solargenerator

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Fazit

Die Quellenlage zur Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr ist eindeutiger, als die Diskussion vermuten lässt. LiFePO4 senkt das Risiko, es beseitigt es nicht, und die Fachstellen behandeln alle Lithium-Chemien mit denselben Vorsichtsregeln. Vier Dinge kosten dich fast nichts und wirken sofort: Rauchwarnmelder in den Laderaum, Gerät auf nicht-brennbaren Untergrund, Original-Netzteil benutzen, Stellplatz raus aus dem Fluchtweg.

Und falls du ohnehin gerade ein Gerät aussuchst: Die Zellchemie steht im Datenblatt. Es lohnt sich, dort einmal nachzusehen, bevor du auf die Wattstunden schaust.

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Häufig gestellte Fragen

Kann eine Powerstation im Haus explodieren?

Bei der Lithium-Eisen-Phosphat-Akku Brandgefahr geht es nicht um eine Explosion: Eine Zelle im thermischen Durchgehen bläst ihren Inhalt unter Druck ab, sie detoniert nicht wie ein Sprengsatz. Laut DGUV FBFHB-018 (Stand 19.06.2020) kann die Zelloberfläche dabei bis zu 800 °C erreichen, und die Reaktion kann auf Nachbarzellen überspringen. Praktisch heißt das: heftiger Brand mit giftigem Rauch statt Explosion. Für dich als Bewohner macht das im Ernstfall wenig Unterschied.

Sind LiFePO4-Akkus wirklich sicherer als andere Lithium-Akkus?

Sicherer ja, sicher nein. Das vfdb-Merkblatt 10-17 (Juli 2025) beschreibt LFP-Kathoden als besonders geeignet, wo Sicherheit und Langlebigkeit wichtiger sind als maximale Energiedichte. Die DGUV wendet ihre Lager- und Laderegeln trotzdem auf alle Lithium-Ionen-Chemien gleich an. Und der Brand eines LiFePO4-Balkonspeichers im März 2025 zeigt, dass die Chemie allein keine Garantie ist.

Wo sollte ich meine Powerstation zu Hause lagern?

Kühl, trocken, auf nicht-brennbarem Untergrund und nicht neben Brandlasten wie Kartons oder Lösungsmitteln. So steht es sinngemäß in den DGUV-Hinweisen FBFHB-018. Dazu zwei Punkte aus der Praxis: ein Rauchwarnmelder im selben Raum, und der Stellplatz sollte nicht im Fluchtweg liegen. Flur und Treppenhaus sind deshalb ungeeignet.

Welcher Feuerlöscher hilft bei einem brennenden Lithium-Akku?

Laut bvfa und DGUV (Stand 22.09.2021) sind Löschmittel mit hohem Kühleffekt geeignet, besonders Wasser. Ausdrücklich nicht geeignet sind CO2, ABC- und BC-Pulver sowie Metallbrandpulver. Mindestabstand beim tragbaren Löscher mit Sprühstrahl: 1 Meter. Bei mehreren oder größeren Akkus soll ausschließlich die Feuerwehr löschen.

Darf ich eine Powerstation über Nacht unbeaufsichtigt laden?

Verboten ist es nicht. Der IFS-Report 1/2024 rät aber ausdrücklich davon ab, Akkus komplett unbeaufsichtigt zu laden, weil in drei von vier untersuchten Akkubränden das Feuer während der Ladephase begann. Empfohlen wird ein Rauchwarnmelder im Laderaum und jemand, der auf den Alarm reagieren kann. Über Nacht im Schlafzimmer ist die ungünstigste Variante.

Was tun, wenn sich der Akku aufbläht?

Nicht mehr laden und nicht mehr benutzen. Die DGUV zählt einen aufgewölbten oder verformten Akku zum gestörten Zustand und verlangt sofortige Lagerung an einem Ort ohne Brandlasten. Bring das Gerät nach draußen auf nicht-brennbaren Untergrund, mit Abstand zu Wand und Fahrzeug. Und lass es dort, denn laut vfdb kann die Reaktion mit Verzögerung eintreten. Erholt sich das Gerät nicht mehr, ist der fachgerechte Entsorgungsweg der nächste Schritt, nicht der Hausmüll.

Quellen

  1. Hinweise der DGUV zum betrieblichen Brandschutz bei Lithium-Ionen-Akkus publikationen.dguv.de
  2. vfdb-Merkblatt 10-17 vfdb.de
  3. zitiert im Brandschutzportal des TÜV SÜD de-brandschutz-informationsportal.tuvsud.com
  4. pv magazine Deutschland berichtete am 31.03.2025 pv-magazine.de
  5. IFS-Report 1/2024 ifs-ev.org
  6. bvfa und DGUV zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus dguv.de

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