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Powerbank-Regeln im Flugzeug: Behörden und Airlines
Seit dem 27. März 2026 lautet die ICAO-Regel für alle 193 Mitgliedstaaten: maximal zwei Powerbanks pro Passagier, und das Aufladen der Powerbank an Bord ist verboten.
Die bekannte Grenze von 100 Wh — beziehungsweise 160 Wh mit Genehmigung der Airline — stammt nicht von der ICAO, sondern von EASA, IATA, FAA und der britischen CAA. Einzelne Behörden und Airlines weichen davon ab: die US-Luftfahrtbehörde FAA nennt für Powerbanks bis 100 Wh keine Stückzahlgrenze, Southwest Airlines erlaubt nur eine einzige Powerbank, und die Lufthansa Group verbietet die Aufbewahrung im Gepäckfach über dem Sitz. Die Tabelle unten nennt jede Regel einzeln — mit Quelle und Prüfdatum.
Jede Zeile unten gibt die Regel wieder, die die ausstellende Stelle selbst veröffentlicht — mit Link auf deren eigene Seite und dem Datum, an dem der Wert geprüft wurde. Wo eine Stelle zu einem Punkt nichts sagt, steht „Nicht angegeben“ und keine Vermutung.
| Behörde / Airline | Ebene Ampcarry-Einstufung | Gilt für | Max. Anzahl | Max. Kapazität | Laden an Bord | Nutzung an Bord | Gepäckfach über dem Sitz | Aufgabegepäck | Gültig ab | Quelle |
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| Weltweit | Alle 193 ICAO-Mitgliedstaaten | 2 Powerbanks | Nicht angegeben | Verboten | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | ||
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Die ICAO-Mitteilung nennt eine Stückzahlgrenze und ein Ladeverbot, aber keinerlei Wattstunden-Grenze; die 100 Wh stammen von anderen Stellen. Für die Besatzung gilt die Regel nicht, sie darf Powerbanks weiterhin mitführen und nutzen. |
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| Weltweit | IATA-Mitgliedsairlines weltweit — Branchenempfehlung, kein Gesetz | Nicht angegeben | 100 Wh 160 Wh mit Genehmigung der Airline | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Verboten | Nicht angegeben | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | |
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Die IATA ist ein Branchenverband der Airlines, keine Behörde. Diese Seite ist eine Empfehlung an die Mitgliedsairlines und bindet niemanden; sie trägt weder ein Datum noch ein Inkrafttreten. |
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| Regional | EU-/EASA-Mitgliedstaaten — Safety Information Bulletin; Empfehlungen sind nicht verbindlich | Nicht angegeben | 100 Wh 160 Wh mit Genehmigung der Airline | Verboten | Verboten | Nicht angegeben | Verboten | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | ||
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Ein Safety Information Bulletin: Die EASA hält darin selbst fest, dass Empfehlungen nicht verbindlich sind, und das genannte Datum ist das Veröffentlichungs- und kein Inkrafttretensdatum. Die EASA formuliert die Wattstunden-Grenze pro elektrisch betriebenem Gerät und stuft Powerbanks zugleich als Ersatzbatterien ein; die britische CAA nennt dieselben Werte ausdrücklich für Powerbanks. |
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| National | Flüge in die, aus den und innerhalb der USA | Nicht angegeben | 100 Wh 160 Wh mit Genehmigung der Airline | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Verboten | Nicht angegeben | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | |
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Die FAA nennt für Powerbanks bis 100 Wh ausdrücklich keine Stückzahlgrenze; ihre „zwei“ gilt nur für das Band von 101 bis 160 Wh. Die Seite wurde zuletzt am 13. April 2026 aktualisiert, siebzehn Tage nach Inkrafttreten der ICAO-Regel, und nennt weiterhin keine Stückzahlgrenze. |
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| National | Südkorea — nationale Vorgabe des Ministeriums für Land, Infrastruktur und Verkehr | 2 Powerbanks | 160 Wh | Verboten | Verboten | Verboten | Verboten | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | ||
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Die frühere südkoreanische Grenze von fünf Powerbanks bis 100 Wh wurde am 20. April 2026 abgelöst, als Südkorea den neuen internationalen Standard von zwei Stück übernahm. Die Zahl fünf wird online weiterhin häufig zitiert und ist nicht mehr korrekt. Die Angaben zu Gepäckfach und Aufgabegepäck stammen aus der MOLIT-Mitteilung vom 13. Februar 2025 (molit.go.kr, Mitteilung 95090678), die die Veröffentlichung von 2026 weder wiederholt noch aufhebt. |
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| National | TSA-Sicherheitskontrollen in den USA | Nicht angegeben | 100 Wh 160 Wh mit Genehmigung der Airline | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Nicht angegeben | Verboten | Nicht angegeben | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | |
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Eine Wiedergabe der FAA-Regel für die Sicherheitskontrolle. Die Seite wurde zuletzt am 29. März 2023 aktualisiert und erwähnt die ICAO-Änderung von 2026 nicht; ihre „zwei“ gilt nur für das Band von 101 bis 160 Wh. |
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| National | Britische Luftfahrtunternehmen sowie Passagiere und Besatzung auf deren Flügen | 2 Powerbanks | 100 Wh 160 Wh mit Genehmigung der Airline | Verboten | Nicht empfohlen | Nicht angegeben | Verboten | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | ||
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Die CAA unterscheidet bewusst: Eine Powerbank darf an Bord nicht geladen werden und sollte nicht zum Laden anderer Geräte verwendet werden. Sie ist die einzige Behörde in dieser Tabelle, die Stückzahlgrenze und beide Wattstunden-Bänder ausdrücklich für Powerbanks nennt. |
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| Airline | Alle Airlines der Lufthansa Group | 2 Powerbanks | 100 Wh 160 Wh mit Genehmigung der Airline | Verboten | Verboten | Verboten | Verboten | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | ||
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Powerbanks müssen in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz aufbewahrt werden, nie im Gepäckfach über dem Sitz. Von der Genehmigungspflicht für 100 bis 160 Wh sind zugelassene medizinische Geräte ausgenommen. Die Seite nennt keine einzelnen Airlines der Gruppe. |
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| Airline | Flüge von Southwest Airlines | 1 Powerbank | 100 Wh | Verboten | Erlaubt, wenn sichtbar | Verboten | Verboten | Offizielle Seite Geprüft am 3. August 2026 | ||
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Eine Powerbank darf an Bord nur benutzt werden, wenn sie sichtbar und nicht in einer Tasche ist; wird sie nicht benutzt, soll sie laut Southwest im persönlichen Gepäckstück unter dem Vordersitz verstaut werden. Das Laden über den Sitzstrom ist verboten, und die Seite nennt eine feste Grenze von 100 Wh ohne Genehmigungsweg. Das Datum 20. April 2026 gilt nur für die Ein-Stück-Grenze. |
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