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Vom Akkubrand zur Vorschrift: Wie ein Vorfall 2025 die Powerbank-Regeln im Flugzeug veränderte

Vom Akkubrand zur Vorschrift: Wie ein Vorfall 2025 die Powerbank-Regeln im Flugzeug veränderte

Zwischen einem brennenden Gepäckfach in Südkorea und dem Satz „no more than two power banks may be carried per person" in einem ICAO-Dokument liegen vierzehn Monate. In dieser Zeit haben eine nationale Luftfahrtbehörde, die europäische Agentur EASA, die amerikanische FAA, die chinesische CAAC und eine Reihe von Airlines nacheinander reagiert, jede mit eigenen Regeln und eigenen Fristen. Wer heute am Gate steht und sich fragt, warum ausgerechnet zwei Powerbanks erlaubt sind und warum sie nicht ins Fach über dem Sitz dürfen, findet die Antwort nicht in der Vorschrift selbst, sondern in dieser Kette.

Dieser Beitrag rekonstruiert sie. Er nennt für jeden Vorfall und jedes Datum die Quelle, und er sagt an den Stellen, an denen sich Quellen widersprechen, offen dass sie es tun. Das kommt hier zweimal vor, und beide Male an einer Stelle, die in der deutschen Berichterstattung glattgebügelt wird.

Was dieser Beitrag ausdrücklich nicht ist: eine Regelübersicht. Was seit dem 27. März 2026 konkret gilt, steht in Neue Powerbank-Regeln seit dem 27. März 2026; die Airline-Tabelle mit Wh-Rechner steht in Powerbank im Handgepäck. Hier geht es um das Warum.

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22:14 Uhr, Gimhae International Airport

Air Busan Flug BX391 sollte am Abend des 28. Januar 2025 von Busan nach Hongkong fliegen. Die Airbus A321-231 mit dem Kennzeichen HL7763 stand mit geschlossener Tür am Gate, das Boarding war abgeschlossen. Nach dem vorläufigen Bericht der südkoreanischen Untersuchungsbehörde ARAIB, veröffentlicht am 4. März 2025 und referiert im Aviation Herald, meldete das Cockpit um 22:14 Uhr Feuer, um 22:15 Uhr wurde die Evakuierung angeordnet, um 22:17 Uhr trafen die Rettungskräfte ein. Die Brandbekämpfung lief von 22:20 Uhr bis 23:31 Uhr.

Das Feuer war im hinteren Bereich eines Gepäckfachs ausgebrochen und breitete sich schnell aus, bis es die Rumpfoberseite durchbrach. Alle Insassen verließen das Flugzeug über die Notrutschen. Das Flugzeug war ein Totalverlust.

Zwei Zahlen dieses Vorfalls kursieren in unterschiedlichen Fassungen, und das ist kein Detail, weil beide gern als Beleg zitiert werden. Der Aviation Herald nennt 177 Insassen (170 Passagiere, 6 Besatzungsmitglieder, 1 Techniker) und 27 Verletzte, davon 3 schwer. Die englischsprachige Wikipedia-Darstellung des Vorfalls nennt 176 Insassen und 7 Leichtverletzte. Unstrittig ist: niemand kam ums Leben, und alle Insassen wurden evakuiert. Wer eine der beiden Verletztenzahlen ohne Quelle weiterreicht, gibt eine Zahl weiter, die er nicht geprüft hat.

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Wer den Brand worauf zurückführte, und wer nicht

Hier liegt der erste Widerspruch, den die meisten Artikel überspringen. Der vorläufige ARAIB-Bericht vom 4. März 2025 legt sich auf keine Brandursache fest; er beschreibt, wo und wann das Feuer auftrat.

Die Zuschreibung auf eine Powerbank kam von anderer Seite. Der südkoreanische National Forensic Service teilte laut AJU Press vom 14. März 2025 mit, der Brand sei wahrscheinlich durch einen Kurzschluss in einer Powerbank ausgelöst worden; Brandspuren an den Resten eines Akkus an der Stelle, an der das Feuer zuerst bemerkt wurde, deuteten auf einen Zusammenbruch der Isolierung im Inneren der Zelle hin. Warum die Isolierung versagte, konnten die Ermittler zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.

„Wahrscheinlich" ist das Wort, das in der Chronik danach verschwindet. Die Regeln, die folgten, sind mit einer Ursache begründet worden, die zum Zeitpunkt der ersten Verschärfung noch nicht abschließend festgestellt war. Das macht die Regeln nicht falsch, aber es beschreibt genauer, wie schnell hier gehandelt wurde.

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Was in einer Lithiumzelle passiert, wenn sie kippt

Der Fachbegriff dafür ist thermisches Durchgehen, englisch thermal runaway. Die FAA definiert ihn in ihrem Safety Alert for Operators SAFO 25002 vom 25. August 2025 als „self-sustaining uncontrolled increases in pressure and temperature" — eine sich selbst tragende, unkontrollierte Steigerung von Druck und Temperatur. Selbsttragend heißt: die Reaktion braucht ab einem Punkt keine äußere Wärmequelle mehr.

Daraus folgt eine Eigenheit, die für die Kabine entscheidend ist und die im selben Dokument steht. Halon-Feuerlöscher, die Standardausrüstung an Bord, können offene Flammen kurzzeitig unterdrücken, „however they do not halt the thermal runaway process". Was den Prozess stoppt, ist Kühlung: „The primary response involves using large amounts of water to cool the battery and suppress flames." Die Zelle muss so lange gekühlt werden, bis alle Zellblöcke ihre Energie abgegeben haben.

Ein Akkubrand an Bord ist damit kein Feuer, das man löscht und das dann aus ist. Er ist ein Vorgang, den die Besatzung mit Wasser über eine gewisse Zeit herunterkühlen muss. Und genau daraus folgt der zweite Satz der FAA, der die Gepäckfach-Regel erklärt: Akkus in Gepäckfächern oder im Handgepäck „may be obscured, difficult to access, or not readily monitored by passengers or crewmembers", weshalb Erkennung und Bekämpfung sich verzögern können.

Ein Brand in der Sitztasche wird in Sekunden gesehen. Ein Brand hinter einer geschlossenen Klappe über den Köpfen nicht.

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Die Kette: von einem Gepäckfach zur Weltregel

Datum Wer Was
28.01.2025 Air Busan BX391, Gimhae Gepäckfachbrand am Boden, A321 zerstört, alle Insassen evakuiert
13.02.2025 Südkorea, Ministerium MOLIT kündigt Verbot an: Powerbanks und E-Zigaretten nicht mehr in Gepäckfächer
01.03.2025 Südkorea Regel in Kraft; kein Laden über die Sitz-USB-Buchse, maximal 5 Powerbanks pro Person im Handgepäck
04.03.2025 ARAIB vorläufiger Untersuchungsbericht, ohne Festlegung auf die Brandursache
14.03.2025 National Forensic Service Kurzschluss in einer Powerbank als wahrscheinliche Ursache
20.03.2025 Hong Kong Airlines HX115 Gepäckfachbrand im Flug Hangzhou–Hongkong, Umleitung nach Fuzhou, keine Verletzten
28.05.2025 EASA Safety Information Bulletin 2025-03, ausdrücklich Empfehlungen, kein Verbot
28.06.2025 China, CAAC Powerbanks ohne gültige CCC-Kennzeichnung auf Inlandsflügen verboten
25.08.2025 USA, FAA SAFO 25002 an die Airlines: Brandbekämpfung und Passagierkommunikation überprüfen
01.10.2025 Emirates nur noch 1 Powerbank unter 100 Wh, Nutzung und Laden an Bord untersagt
18.10.2025 Air China CA139 Gepäckfachbrand im Flug Hangzhou–Seoul, Umleitung nach Shanghai, keine Verletzten
15.01.2026 Lufthansa Group Nutzung und Laden auf allen Konzern-Airlines untersagt, maximal 2 Stück, nicht ins Gepäckfach
27.03.2026 ICAO Addendum zu den Technical Instructions weltweit anwendbar

Die drei Kabinenbrände in dieser Tabelle sind belegt und alle drei begannen in einem Gepäckfach. Zu HX115 am 20. März 2025 berichtete die South China Morning Post: eine Airbus A320 mit 160 Passagieren und 8 Besatzungsmitgliedern auf dem Weg von Hangzhou nach Hongkong, Feuer in einem Gepäckfach, Umleitung nach Fuzhou, verdächtigt wurde ein überhitztes tragbares Ladegerät. Zu Air China CA139 am 18. Oktober 2025 meldete dieselbe Zeitung eine Notlandung in Shanghai nach einem Lithium-Akku-Brand im Gepäckfach, ausgelöst rund 40 Minuten nach dem Start; die Besatzung löschte mit Bordmitteln, verletzt wurde niemand.

Für die Zwischenschritte: Südkoreas Ankündigung vom 13. Februar 2025 und die Regel ab 1. März 2025 sind in der Vorfalldarstellung mit den genannten Einzelheiten aufgeführt. Die EASA veröffentlichte ihr Safety Information Bulletin 2025-03 am 28. Mai 2025 mit dem Satz „Power banks should not be used to charge PEDs during the flight" und dem Hinweis, dass Passagiere inzwischen typischerweise vier bis fünf akkubetriebene Geräte mit an Bord nehmen. Die CAAC begründete ihr Verbot vom 28. Juni 2025 in ihrer englischsprachigen Mitteilung vom 9. Juli 2025 mit einer Zunahme von Brand- und Rauchvorfällen im Jahr 2025 sowie mit Rückrufen mehrerer Hersteller. Emirates veröffentlichte seine Regel zum 1. Oktober 2025 im eigenen Media Centre.

Die Lufthansa Group hat ihre Regelung zum 15. Januar 2026 in einer eigenen Mitteilung veröffentlicht. Bemerkenswert an diesem Datum ist die Reihenfolge: der Konzern hat zehn Wochen vor der ICAO gehandelt, nicht danach.

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Ein Wort, das nicht zufällig gewählt wurde

Das ICAO-Addendum zu Doc 9284 ist seit dem 27. März 2026 anwendbar. Der Wortlaut der Passage zu Powerbanks ist als Anhang C in der Guidance to Operators der IATA vom 31. März 2026 abgedruckt. Powerbanks

  • „must be carried as carry-on baggage",

  • „must not be recharged while onboard the aircraft",

  • „should not be used to recharge a portable electronic device while onboard the aircraft",

  • „no more than two power banks may be carried per person",

  • „must be individually protected so as to prevent short circuits when not in use".

Zwei Zeilen, zwei verschiedene Verbindlichkeiten. Das eigene Aufladen der Powerbank ist ein must not, also eine Pflicht. Das Laden des Handys aus der Powerbank ist ein should not, also eine Empfehlung. Die IATA führt diesen Unterschied in ihrer eigenen Zusammenfassung als drei Änderungen auf: Powerbanks werden von Ersatzakkus getrennt, es gilt eine Obergrenze von zwei Stück, und das Aufladen der Powerbank im Flug ist untersagt. Ein Nutzungsverbot steht nicht darunter.

Dass viele Reisende trotzdem ein vollständiges Nutzungsverbot erleben, liegt nicht an der ICAO, sondern an den Airlines, die strenger sind. Der Unterschied zwischen Weltregel und Hausregel ist in Neue Powerbank-Regeln seit dem 27. März 2026 im Einzelnen aufgeschlüsselt.

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Warum jede Klausel einen Vorfall hinter sich hat

Gelesen als Liste wirkt die Vorschrift willkürlich. Gelesen neben der FAA-Begründung und den drei Bränden ergibt jede Zeile einen Sinn.

Klausel Das Versagen, auf das sie antwortet
nur Handgepäck, nie aufgegebenes Gepäck im Frachtraum sitzt niemand, der ein Durchgehen bemerkt oder kühlt
nicht ins Gepäckfach (Airline-Regeln, nicht ICAO) alle drei belegten Brände begannen dort; die FAA nennt Fächer „obscured, difficult to access, or not readily monitored"
Powerbank darf an Bord nicht geladen werden Pflicht seit dem 27. März 2026, ohne dass ICAO oder IATA eine Einzelursache dafür nennen
maximal zwei Stück pro Person begrenzt die Energiemenge pro Sitzplatz, unabhängig von der Kapazität der einzelnen Geräte
jede Powerbank einzeln gegen Kurzschluss gesichert der Kurzschluss ist genau das, was die Rechtsmedizin in Busan als wahrscheinliche Ursache benannte

Die letzte Zeile ist die aufschlussreichste. Die Pflicht, Kontakte abzukleben oder jede Powerbank in eine eigene Hülle zu stecken, ist keine neue Erfindung von 2026; sie stand schon vorher in den Technical Instructions. Neu ist nur, wie ernst sie genommen wird.

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Was die ICAO nicht sagt

Die Mitteilung der ICAO vom 27. März 2026 nennt keinen einzelnen Vorfall als Anlass. Sie begründet die Änderung allgemein mit wachsender Erfahrung zu den Risiken von Passagier-Lithiumakkus. Die IATA nennt in ihrem eigenen Dokument als Sorge nicht einen Brand, sondern die Struktur des Marktes: niedrige Hürden für die Herstellung und ein genereller Mangel an Vertrauen in die regulatorische Aufsicht über nicht konforme Hersteller. Ausdrücklich erwähnt sie kabellose Powerbanks als aufkommendes Problem.

Die direkte Linie von Busan zur Weltregel ziehen also andere. Der ADAC schreibt am 14. Juli 2026, ein Brand an Bord einer A321 der Air Busan sei der Grund dafür gewesen, dass viele Fluggesellschaften Anfang 2026 strengere Regeln einführten. Das ist eine Zuschreibung durch eine seriöse Quelle, keine Aussage der ICAO. Der Unterschied ist klein und trotzdem wichtig: Air Busan hat die Airlines bewegt, und die Airlines und nationalen Behörden haben die Richtung vorgegeben, in die die ICAO vierzehn Monate später ging.

Zur Häufigkeit solcher Vorfälle: die FAA führt ein laufend aktualisiertes Register von Lithiumakku-Vorfällen an Bord, zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2026. Der ADAC gibt in seinem Beitrag vom 14. Juli 2026 die dortige Größenordnung mit ein bis zwei Akkubränden pro Woche in Reiseflughöhe an. Jahressummen für 2025 kursieren in der Presse in mehreren, voneinander abweichenden Fassungen; sie werden hier nicht genannt, weil die zugrunde liegende FAA-Auswertung nur als interaktive Grafik vorliegt und nicht als prüfbare Tabelle abrufbar war.

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Was das für dein Handgepäck heißt

Die praktischen Folgen sind kurz: höchstens zwei Powerbanks, nur im Handgepäck, in Reichweite statt über dem Kopf, jede einzeln gegen Kurzschluss gesichert, und das Aufladen der Powerbank selbst ist an Bord untersagt. Bis 100 Wh gilt das ohne Rückfrage, zwischen 100 Wh und 160 Wh braucht es die Zustimmung der Airline. Diese Ausnahme läuft aus: warum, steht in Powerbank 160 Wh.

Für ein defektes oder aufgeblähtes Gerät gilt das alles ohnehin nicht mehr; es gehört nicht ins Flugzeug, sondern zurück in den Handel. Ob dein Modell von einem Rückruf betroffen ist, klärt Powerbank-Rückruf 2026.

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Kurz gesagt

Die Powerbank-Regeln von 2026 sind nicht am Schreibtisch entstanden. Sie sind die Summe aus einem zerstörten Flugzeug in Busan, zwei weiteren Gepäckfachbränden im selben Jahr, vier Behörden, die unabhängig voneinander reagierten, und einer Handvoll Airlines, die schneller waren als die Weltorganisation. Die Vorschrift liest sich willkürlich, weil sie nachträglich sortiert wurde. Jede Zeile darin hat eine Vorgeschichte.

Und eine Einschränkung, die man mitlesen sollte: die Ursache des Brandes von Busan ist von der Rechtsmedizin als wahrscheinlich bezeichnet worden, nicht als bewiesen. Eine Regelkaskade auf einer wahrscheinlichen Ursache ist in der Luftfahrt normal, weil man dort nicht auf den zweiten Beweis wartet. Sie sollte nur nicht als etwas anderes erzählt werden.

Stand aller Zahlen und Quellen: 07.08.2026. Alle Regeln geben den Stand der jeweils verlinkten Veröffentlichung wieder und können von einzelnen Airlines verschärft werden.

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Häufig gestellte Fragen

Welcher Vorfall hat die neuen Powerbank-Regeln ausgelöst?

Der Brand an Bord von Air Busan Flug BX391 am 28. Januar 2025 gilt als Auslöser. Eine Airbus A321 brannte am Gate aus, alle Insassen wurden evakuiert, das Flugzeug war ein Totalverlust. Der südkoreanische National Forensic Service nannte im März 2025 einen Kurzschluss in einer Powerbank als wahrscheinliche Ursache. Die ICAO selbst nennt in ihrer Mitteilung vom 27. März 2026 keinen einzelnen Vorfall als Anlass; diese Verbindung stellen Airlines und Medien her, etwa der ADAC am 14. Juli 2026.

Wurde bei dem Brand in Busan jemand getötet?

Nein. Alle Insassen verließen das Flugzeug über die Notrutschen, es gab keine Todesopfer. Die Zahl der Verletzten wird je nach Quelle unterschiedlich angegeben: der Aviation Herald nennt 27 Verletzte, davon 3 schwer, bei 177 Insassen; andere Darstellungen nennen 7 Leichtverletzte bei 176 Insassen.

Warum dürfen Powerbanks bei vielen Airlines nicht ins Gepäckfach?

Weil ein Akkubrand dort zu spät bemerkt wird. Die FAA schreibt in SAFO 25002 vom 25. August 2025, Akkus in Gepäckfächern seien verdeckt, schwer erreichbar und nicht überwacht, weshalb sich Erkennung und Brandbekämpfung verzögern. Hinzu kommt, dass Halon-Löscher das thermische Durchgehen nicht stoppen; nötig ist Kühlung mit viel Wasser über längere Zeit. Alle drei belegten Kabinenbrände des Jahres 2025 begannen in einem Gepäckfach.

Ist die Nutzung der Powerbank an Bord weltweit verboten?

Nein, nicht durch die ICAO. Deren Addendum unterscheidet ausdrücklich: das Aufladen der Powerbank an Bord ist eine Pflicht-Untersagung, das Laden eines Geräts aus der Powerbank nur eine Empfehlung. Ein vollständiges Nutzungsverbot ergibt sich aus den Hausregeln einzelner Airlines, etwa der Lufthansa Group seit dem 15. Januar 2026 und Emirates seit dem 1. Oktober 2025.

Welche Länder waren vor der ICAO strenger?

Südkorea war das erste: Regeln ab dem 1. März 2025, angekündigt am 13. Februar 2025, mit einem Verbot der Lagerung in Gepäckfächern und des Ladens über die Sitz-USB-Buchse. China folgte am 28. Juni 2025 mit dem Verbot von Powerbanks ohne gültige CCC-Kennzeichnung auf Inlandsflügen. Die EASA veröffentlichte am 28. Mai 2025 Empfehlungen, keine Verbote, und die FAA wandte sich am 25. August 2025 an die Airlines statt an die Passagiere.

Quellen

  1. Aviation Herald avherald.com
  2. Wikipedia-Darstellung des Vorfalls en.wikipedia.org
  3. AJU Press vom 14. März 2025 ajupress.com
  4. Safety Alert for Operators SAFO 25002 vom 25. August 2025 faa.gov
  5. South China Morning Post scmp.com
  6. Notlandung in Shanghai scmp.com
  7. Safety Information Bulletin 2025-03 am 28. Mai 2025 easa.europa.eu
  8. englischsprachigen Mitteilung vom 9. Juli 2025 caac.gov.cn
  9. eigenen Media Centre emirates.com
  10. eigenen Mitteilung business.lufthansagroup.com
  11. Guidance to Operators der IATA vom 31. März 2026 iata.org
  12. ADAC schreibt am 14. Juli 2026 adac.de
  13. Register von Lithiumakku-Vorfällen an Bord faa.gov