Powerbank im Handgepäck: Airline-Regeln, Wh-Grenzen und der Kapazitätsrechner
Am Gate steht selten jemand mit einem Taschenrechner. Trotzdem entscheidet genau eine Rechnung darüber, ob deine Powerbank mitfliegt: Milliamperestunden interessieren die Luftfahrt nicht, Wattstunden schon. Auf der Verpackung steht fast immer das eine und fast nie das andere.
Dazu kommt ein zweites Problem, das seit Anfang 2026 neu ist. Es gibt inzwischen zwei Ebenen von Regeln, die sich unterscheiden: eine weltweite Mindestvorgabe und die freiwillig strengeren Hausregeln einzelner Fluggesellschaften. Wer nur eine der beiden kennt, packt entweder zu vorsichtig oder fliegt mit einem Gerät, das die Airline nicht mehr akzeptiert. Genau deshalb lesen sich zwei seriöse deutsche Quellen für Laien wie ein Widerspruch.
Dieser Artikel trennt beides sauber, rechnet die Grenzwerte für konkrete Geräte durch und sagt bei jeder Airline dazu, wann die Angabe zuletzt geprüft wurde. Stand aller Angaben: 08.04.2026.
Was seit dem 27. März 2026 weltweit gilt
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat am 27.03.2026 einen Nachtrag zu ihren Gefahrgutvorschriften veröffentlicht, der am selben Tag in Kraft trat. Der Text steht als Addendum No. 1 zu Doc 9284-AN/905 und ist als Anhang C in der Handreichung der IATA für Fluggesellschaften vom 31.03.2026 vollständig abgedruckt.
Die IATA fasst den Nachtrag in drei Punkten zusammen, wörtlich: er trenne Powerbanks von Ersatzbatterien ("separate out power banks from spare batteries"), begrenze Passagiere und Crew auf zwei Powerbanks für den privaten Gebrauch ("limit passengers (and crew) to two power banks for personal use") und verbiete Passagieren das Aufladen der Powerbank im Flug ("prohibit passengers recharging the power bank in flight").
Ein Wort in diesem Text entscheidet über sehr viel – und wird in der deutschsprachigen Berichterstattung regelmäßig eingeebnet. Die geänderte Tabelle 8-1 der ICAO-Vorschriften unterscheidet must not von should not:
| Handlung | ICAO-Wortlaut (Addendum 1, 27.03.2026) | Status |
|---|---|---|
| Powerbank an Bord aufladen | "must not be recharged while onboard the aircraft" | verbindliches Verbot |
| Handy aus der Powerbank laden | "should not be used to recharge a portable electronic device while onboard the aircraft" | nur Empfehlung |
| Mehr als zwei mitnehmen | "no more than two power banks may be carried per person" | verbindlich |
| Transport im aufgegebenen Gepäck | "must be carried as carry-on baggage" | verbindlich |
| Kurzschlussschutz | "must be individually protected so as to prevent short circuits when not in use" | verbindlich |
Verbindlich ist also nur, die Powerbank nicht selbst nachzuladen. Dass du dein Handy daraus lädst, ist auf der globalen Ebene eine Empfehlung – und genau an dieser Stelle setzen die strengeren Hausregeln an.
Der Nachtrag nennt außerdem eine Zahl, die Vielflieger betrifft: Powerbanks, die eine Airline ihrer Crew für den Dienstgebrauch stellt, dürfen 100 Wh nicht überschreiten, ohne jede Ausnahme nach oben.
Wie klein das in der Praxis sein kann, zeigt ein Modell wie das INIU Powerbank 10000mAh 22.5W Kompakt: Es bleibt mit rund 36 bis 37 Wh weit unter jeder hier genannten Grenze und lässt sich problemlos einzeln schützen, wie es die Vorschrift verlangt.
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Die Zeitleiste: wer wann was verschärft hat
Der wichtigste Punkt zuerst: Die weltweite Regel kam nach den Airline-Regeln, nicht davor. Wer die Reihenfolge kennt, versteht auch, warum ältere Artikel und aktuelle Airline-Seiten auseinanderlaufen.
| Datum | Wer | Was sich änderte | Bindet wen |
|---|---|---|---|
| bis 14.01.2026 | IATA-Grundregel | Powerbanks galten als Ersatzbatterien; erlaubt waren bis zu 20 Ersatzbatterien pro Person, jede bis 100 Wh | alle Airlines |
| 15.01.2026 | Lufthansa Group | Nutzung und Laden an Bord verboten; max. 2 Powerbanks; nicht im Gepäckfach über dem Sitz | nur die Konzern-Airlines |
| 27.03.2026 | ICAO / IATA | Powerbanks werden von Ersatzbatterien getrennt; max. 2 Stück; Nachladen an Bord verboten | weltweit alle Airlines |
| 01.01.2027 | IATA DGR, 68. Ausgabe | Die aktuelle Handreichung "will not be effective beyond 31 December 2026"; die 68. Ausgabe tritt in Kraft | weltweit alle Airlines |
Die Zahl 20 ist keine Erfindung: In der IATA-Passagiertabelle vom 31.03.2026 steht als Fußnote 2 weiterhin "Each person is limited to a maximum of 20 spare batteries of any type" – für Ersatzbatterien. Fußnote 3 daneben lautet "Limited to a maximum of 2 power banks". Genau diese Trennung ist neu. Vorher fielen Powerbanks unter die erste Fußnote, und deshalb konnte die Stiftung Warentest am 22.01.2026 richtigerweise schreiben, dass die Lufthansa mit ihrer Zwei-Stück-Regel strenger sei als die damalige Branchengrundlage. Seit Ende März 2026 ist die Zwei-Stück-Regel der weltweite Standard – der ADAC nennt sie am 14.07.2026 nur noch ohne diese Unterscheidung: "Maximal sind zwei Powerbanks im Handgepäck erlaubt." Beide Aussagen stimmen, sie beschreiben nur unterschiedliche Zeitpunkte.
Ein Gerät wie das Anker Nano Powerbank, 10.000mAh Externer Akku mit 70cm Anker InstaCord Einzugskabel, 45W Max Kompakter Akku, Smart-Display blieb über alle drei Verschärfungen hinweg unproblematisch: Mit rund 36 bis 37 Wh lag es immer weit unter jeder genannten Grenze, ob nun 20 Ersatzbatterien erlaubt waren oder nur zwei Powerbanks.
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Der Widerspruch bei 100 bis 160 Wh
Zwischen 100 und 160 Wh wird es unangenehm, und zwar innerhalb eines Dokuments. In der IATA-Handreichung vom 31.03.2026 stehen zwei Angaben nebeneinander, die nicht zusammenpassen:
| Quelle | Powerbank über 100 Wh bis 160 Wh |
|---|---|
| ICAO-Nachtrag, Tabelle 8-1 Buchstabe c) (Anhang C derselben PDF) | "may exceed 100 Wh but not exceed 160 Wh … with the approval of the operator" – erlaubt mit Genehmigung |
| IATA-Passagiertabelle (Anhang B derselben PDF) | Zeile "Power bank", Spalte Handgepäck: "Forbidden" – verboten |
| Luftfahrt-Bundesamt (Passagierseite, ohne Standdatum) | "jede Batterie 100 Wh übersteigen, jedoch höchstens 160 Wh haben", dazu "maximal zwei Ersatzbatterien pro Person" |
Das Luftfahrt-Bundesamt steht damit auf der Seite des Gesetzestextes, hält aber auf derselben Seite fest: "Lose Lithiumersatzbatterien (power banks) sind im aufgegebenen Gepäck verboten." Die Seite trägt kein Standdatum, was für eine Behördenseite zu diesem Thema ein Manko ist.
Was du daraus praktisch machst: Wenn deine Powerbank über 100 Wh liegt, ist die Antwort nicht "mit Genehmigung geht das schon". Die Antwort ist: Die Airline entscheidet, die operative Branchentabelle sagt "verboten", und du brauchst eine schriftliche Zusage, bevor du zum Flughafen fährst. Für die allermeisten Reisenden ist die schlichtere Lösung, unter 100 Wh zu bleiben – mit einem kompakten Modell wie dem Anker MagGo Powerbank 10.000 mAh Qi2 15 W mit Halterung zum Beispiel.
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mAh in Wh umrechnen – und die Falle dabei
Die Formel ist trivial:
Wh = (V × mAh) ÷ 1000
Mit der üblichen Nennspannung einer Lithium-Ionen-Zelle von 3,7 V ergibt das für die 100-Wh-Grenze rund 27.027 mAh. Das ist die Zahl, die in fast jedem Ratgeber steht, und als Daumenregel taugt sie.
Die Falle: Viele Zellen haben 3,6 V Nennspannung, nicht 3,7 V. Damit verschiebt sich die Grenze auf rund 27.778 mAh. Ein Gerät mit 27.650 mAh liegt also je nach Zellspannung unter oder über der Grenze – und genau so ein Gerät gibt es zu kaufen (unten in der Tabelle).
Deshalb gilt: Die Wh-Angabe auf dem Gehäuse schlägt jede eigene Rechnung. Die Hersteller kennen ihre Zellspannung, du nicht. Die Umrechnung ist zum Abschätzen da, bevor du kaufst – nicht zum Diskutieren am Gate. Wie du die verschiedenen Angaben auf einer Powerbank auseinanderhältst, steht ausführlich in mAh in Wh umrechnen.
| Nennkapazität | Wh bei 3,6 V | Wh bei 3,7 V | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 5.000 mAh | 18,0 Wh | 18,5 Wh | frei |
| 10.000 mAh | 36,0 Wh | 37,0 Wh | frei |
| 20.000 mAh | 72,0 Wh | 74,0 Wh | frei |
| 25.000 mAh | 90,0 Wh | 92,5 Wh | frei |
| 27.000 mAh | 97,2 Wh | 99,9 Wh | frei, aber knapp |
| 30.000 mAh | 108,0 Wh | 111,0 Wh | Genehmigung nötig bzw. laut IATA-Tabelle verboten |
| 45.000 mAh | 162,0 Wh | 166,5 Wh | verboten |
Ein reales Beispiel für die 20.000-mAh-Zeile ist die Anker Powerbank, 20.000mAh tragbares Ladegerät mit integriertem USB-C-Kabel, 87W Max Schnellladung, kompatibel mit MacBook, iPhone, Samsung und mehr: Sie liegt rechnerisch bei rund 72 bis 74 Wh und damit klar im freien Bereich.
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Sechs Powerbanks, durchgerechnet
Alle Angaben aus den Händlerlistungen auf amazon.de, abgerufen am 03.08.2026. Preise ändern sich; die Wh-Angabe ist das, worauf es hier ankommt.
| Modell | Kapazität | Wh laut Listung | Preis (03.08.2026) | Einordnung |
|---|---|---|---|---|
| Anker Prime 27.650 mAh (250 W) | 27.650 mAh | 99,54 Wh | 149,99 € | frei – knapp unter 100 Wh |
| Anker Laptop-Powerbank 165 W | 25.000 mAh | 90 Wh | 84,99 € | frei |
| Anker Powerbank 87 W | 20.000 mAh | keine Angabe | 44,99 € | frei (rechnerisch rund 72–74 Wh) |
| Anker MagGo Qi2 15 W mit Halterung | 10.000 mAh | keine Angabe | 56,99 € | frei (rechnerisch rund 36–37 Wh) |
| Anker Nano 45 W mit Einzugskabel | 10.000 mAh | keine Angabe | 37,97 € | frei (rechnerisch rund 36–37 Wh) |
| INIU Mini 22,5 W | 10.000 mAh | keine Angabe | 18,29 € | frei (rechnerisch rund 36–37 Wh) |
Zwei Dinge fallen auf.
Erstens die Anker Prime Powerbank 27.650 mAh (250 W) — die Anker Prime. Ihre 27.650 mAh liegen über der 27.027-mAh-Daumenregel – trotzdem nennt die Produktseite ausdrücklich "99,54Wh" und wirbt mit "Maximale Kapazität, die noch im Flugzeug erlaubt ist (unter 100Wh)". Das ist genau der 3,6-Volt-Effekt von oben. Wer nur mit 3,7 V rechnet, hält ein legales Gerät fälschlich für zu groß.
Zweitens die Leerstellen. Von diesen sechs Listungen nennen am 03.08.2026 nur zwei überhaupt eine Wattstunden-Angabe. Bei den anderen vier steht die einzige Zahl, die die Luftfahrt interessiert, nirgends im Angebot – sie steht bestenfalls auf dem Gehäuse, das du erst nach dem Kauf in der Hand hältst. Bei allem unter 20.000 mAh ist das praktisch egal, weil der Abstand zur Grenze riesig ist. Bei allem ab 25.000 mAh ist es der Punkt, an dem du vor dem Kauf nachfragen solltest.
Für die Rechnung rund um Notebook-Netzteile mit 100 W und die Frage, wie nah man an die 100-Wh-Grenze überhaupt gehen sollte, gibt es einen eigenen Artikel: Powerbank fürs Notebook.
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Die Airline-Tabelle
Hier liegt das eigentliche Problem dieses Themas: Die meisten Fluggesellschaften stellen ihre Gefahrgutseiten hinter einen Bot-Schutz, der automatisierte Abrufe blockiert. Für diesen Artikel wurden alle 13 Seiten am 03.08.2026 angefragt; zehn davon antworteten mit HTTP 403 oder 404. Statt die Lücken mit fremden Zusammenfassungen zu füllen, stehen sie hier als das da, was sie sind – mit dem Link, unter dem du selbst nachsiehst.
| Airline | Max. Anzahl | Wh-Grenze | Nutzung an Bord | Powerbank laden | Quelle / geprüft |
|---|---|---|---|---|---|
| Weltweiter Mindeststandard (ICAO) | 2 Stück | 100 Wh; 100–160 Wh nur mit Genehmigung | should not – Empfehlung | verboten (must not) | ICAO Addendum 1, 27.03.2026 · geprüft 03.08.2026 |
| Lufthansa | 2 Stück | 100 Wh; 100–160 Wh nur mit Genehmigung | verboten | verboten | Lufthansa Group, ab 15.01.2026; Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar, Angaben nach fvw 14.01.2026, Stiftung Warentest 22.01.2026 und ADAC 14.07.2026 |
| SWISS | 2 Stück | wie Lufthansa Group | verboten | verboten | swiss.com · Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar; Konzernregel laut ADAC 14.07.2026 |
| Austrian Airlines | 2 Stück | wie Lufthansa Group | verboten | verboten | austrian.com · Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar; Konzernregel laut ADAC 14.07.2026 |
| Eurowings | 2 Stück | wie Lufthansa Group | verboten | verboten | eurowings.com · Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar; Konzernregel laut ADAC 14.07.2026 |
| Discover Airlines | 2 Stück | wie Lufthansa Group | verboten | verboten | discover-airlines.com · Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar; Konzernregel laut ADAC 14.07.2026 |
| Brussels Airlines | 2 Stück | wie Lufthansa Group | verboten | verboten | brusselsairlines.com · Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar; Konzernregel laut ADAC 14.07.2026 |
| ITA Airways | keine Angabe | keine Angabe | vom ADAC unter den strengeren Airlines genannt | keine Angabe | ita-airways.com · Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar; Nennung laut ADAC 14.07.2026 |
| Emirates | 1 Stück | unter 100 Wh (rund 27.000 mAh) | verboten | verboten | Emirates Media Centre, ab 01.10.2025 · Seite am 03.08.2026 nicht abrufbar, Angaben nach The National und aerotime, beide 01.10.2025 |
| Condor | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | condor.com · geprüft 03.08.2026: Powerbanks gehören laut Condor ins Handgepäck, ein Nutzungsverbot ist auf der Seite nicht genannt |
| Ryanair | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | ryanair.com · Seite am 03.08.2026 nicht auswertbar |
| easyJet | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | easyjet.com · Seite am 03.08.2026 nicht auswertbar |
| TUI fly | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | tuifly.com · Seite am 03.08.2026 nicht auswertbar |
| Turkish Airlines | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe | turkishairlines.com · Seite am 03.08.2026 nicht auswertbar |
Für jede Zeile mit "keine Angabe" gilt der weltweite Mindeststandard aus der ersten Zeile – strenger darf jede Airline sein, lockerer nicht. Wenn du mit einem der unteren Anbieter fliegst und mehr als eine Powerbank oder ein Gerät nahe an der 100-Wh-Grenze dabei hast, ist eine kurze Anfrage vor dem Flug die einzige belastbare Auskunft. Der ADAC empfiehlt am 14.07.2026 genau das.
Wer wie bei Emirates nur ein einziges Gerät einpacken darf, ist mit einem leistungsstarken Modell wie der Anker Laptop Powerbank 25.000 mAh, 165 W und ihren rund 90 Wh gut bedient – genug Reserve, ohne die 100-Wh-Grenze zu berühren.
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An Bord: benutzen, laden, verstauen
Drei Dinge, die sich seit Januar 2026 geändert haben und die am Sitzplatz auffallen.
Aufladen der Powerbank aus der Bordsteckdose ist überall verboten. Das ist die eine verbindliche Neuerung der ICAO. Es betrifft auch USB-Buchsen im Sitz.
Das Laden des Handys aus der Powerbank ist je nach Airline erlaubt oder nicht. Weltweit ist es eine Empfehlung, es zu lassen. Bei der Lufthansa Group ist es seit dem 15.01.2026 untersagt – die fvw schrieb dazu am 14.01.2026: "Powerbanks dürfen während des Flugs generell nicht mehr genutzt und auch nicht geladen werden." Der ADAC formuliert es am 14.07.2026 so: "Die Nutzung der Akkus während eines Fluges ist komplett verboten."
Nicht ins Gepäckfach über dem Sitz. Der ADAC schreibt: "Sie müssen in Reichweite aufbewahrt werden und dürfen nicht ins Gepäckfach." Der Grund ist keine Schikane: Ein Brand in der Sitztasche oder in der Tasche unter dem Vordersitz ist für die Crew in Sekunden erreichbar, ein Brand im geschlossenen Fach über dir nicht. Emirates verlangt seit dem 01.10.2025 dasselbe.
Dazu kommt die Kurzschluss-Regel, die schon vorher galt und im neuen ICAO-Text ausdrücklich wiederholt wird: Jede Powerbank muss einzeln geschützt sein – Originalverpackung, abgeklebte Kontakte oder je ein eigener Beutel. Zwei Powerbanks lose im selben Fach der Kameratasche erfüllen das nicht.
Aufgegebenes Gepäck: niemals
Hier gibt es keine Abstufung und keine Ausnahme. Der ICAO-Text sagt für Powerbanks "must be carried as carry-on baggage". Das Luftfahrt-Bundesamt sagt "Lose Lithiumersatzbatterien (power banks) sind im aufgegebenen Gepäck verboten." Der ADAC sagt: "Im aufgegebenen Gepäck bleiben die Powerbanks weiterhin generell verboten." Drei Quellen, eine Aussage.
Die praktische Konsequenz betrifft den Koffer, der am Gate abgegeben wird, weil die Kabine voll ist: Die Powerbank muss vorher heraus. Das ist der häufigste Weg, auf dem eine Powerbank doch im Frachtraum landet.
Am Gate: was wirklich kontrolliert wird
Die Sicherheitskontrolle prüft primär, ob die Powerbank im Handgepäck ist – das sieht der Scanner. Die Wattstunden werden in der Regel erst dann zum Thema, wenn das Gerät auffällig groß ist oder das Personal es in die Hand nimmt. Deshalb ist die aufgedruckte Wh-Angabe so wertvoll: Sie beendet die Diskussion, ohne dass jemand rechnen muss.
Was auffällig ist: Geräte deutlich über 20.000 mAh, Geräte ohne jede lesbare Beschriftung und mehr als zwei Powerbanks pro Person. Emirates verlangt seit dem 01.10.2025 ausdrücklich, dass die Kapazitätsangabe auf dem Gerät sichtbar ist – bei einer abgeriebenen oder überklebten Beschriftung ist das ein absehbares Problem.
Kurz gesagt
Zwei Stück, unter 100 Wh, nur ins Handgepäck, nicht ins Gepäckfach über dem Sitz, nicht an der Bordsteckdose nachladen. Wer sich daran hält, hat bei jeder Fluggesellschaft der Welt Ruhe – denn strenger als der weltweite Mindeststandard darf jede Airline sein, aber niemand ist strenger als "zwei Stück unter 100 Wh, nicht benutzen". Ein Gerät mit einer aufgedruckten Wattstunden-Zahl unter 100 Wh ist die einfachste Versicherung gegen jede Diskussion.
Ein Datum solltest du dir merken: 1. Januar 2027. Dann tritt die 68. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften in Kraft, und die aktuelle Handreichung gilt laut IATA ausdrücklich "not beyond 31 December 2026". Wer eine Powerbank im Bereich 100 bis 160 Wh besitzt, sollte diesen Termin im Blick behalten.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viele Powerbanks darf ich mit ins Flugzeug nehmen?
Zwei. Seit dem ICAO-Nachtrag vom 27.03.2026 gilt weltweit "no more than two power banks may be carried per person". Vorher galten Powerbanks als Ersatzbatterien, für die bis zu 20 Stück erlaubt waren. Einzelne Airlines sind strenger: Emirates erlaubt seit dem 01.10.2025 nur eine einzige Powerbank pro Person. Angaben laut ICAO Addendum No. 1 und Emirates-Mitteilung vom 01.10.2025.
Wie viel mAh darf eine Powerbank im Flugzeug haben?
Die Luftfahrt rechnet nicht in mAh, sondern in Wattstunden. Die Grenze liegt bei 100 Wh. Das entspricht bei 3,7 V Zellspannung rund 27.027 mAh, bei 3,6 V rund 27.778 mAh. Verbindlich ist immer die Wh-Zahl auf dem Gehäuse, nicht deine Umrechnung. Ein Gerät mit 20.000 mAh liegt mit rund 72 bis 74 Wh deutlich darunter.
Darf ich meine Powerbank im Flugzeug benutzen?
Das hängt von der Airline ab. Die ICAO empfiehlt seit dem 27.03.2026, sie nicht zum Laden anderer Geräte zu benutzen – der Wortlaut ist "should not", also keine Pflicht. Die Lufthansa Group verbietet Nutzung und Laden seit dem 15.01.2026 vollständig, ebenso Emirates seit dem 01.10.2025. Verbindlich weltweit verboten ist nur, die Powerbank selbst an Bord aufzuladen.
Darf eine Powerbank in den Koffer?
Nein, in keinem Fall. Die ICAO-Vorschrift lautet "must be carried as carry-on baggage". Das Luftfahrt-Bundesamt hält fest, dass lose Lithiumersatzbatterien und Powerbanks im aufgegebenen Gepäck verboten sind. Wichtig ist das auch beim Handgepäckkoffer, der am Gate abgegeben wird: Die Powerbank muss vorher heraus.
Was gilt für Powerbanks zwischen 100 und 160 Wh?
Hier widersprechen sich zwei Angaben in derselben IATA-Unterlage vom 31.03.2026. Der abgedruckte ICAO-Text erlaubt 100 bis 160 Wh mit Genehmigung der Airline, die operative IATA-Passagiertabelle markiert Powerbanks in diesem Band dagegen als "Forbidden". Das Luftfahrt-Bundesamt nennt die 160-Wh-Ausnahme ebenfalls. Praktisch heißt das: ohne schriftliche Zusage der Airline nicht mitnehmen.
Wo muss die Powerbank während des Flugs liegen?
In Reichweite, nicht im Gepäckfach über dem Sitz. Der ADAC schreibt am 14.07.2026: "Sie müssen in Reichweite aufbewahrt werden und dürfen nicht ins Gepäckfach." Üblich sind die Sitztasche, die Kleidung oder die Tasche unter dem Vordersitz. Jede Powerbank muss außerdem einzeln gegen Kurzschluss geschützt sein, etwa in der Originalverpackung oder in einem eigenen Beutel.
Ändert sich 2027 noch etwas?
Ja. Die IATA-Handreichung vom 31.03.2026 gilt nach eigener Angabe nicht über den 31. Dezember 2026 hinaus, und die 68. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Sie enthält die Änderungen des ICAO-Nachtrags. Wer eine große Powerbank im Bereich 100 bis 160 Wh nutzt, sollte den Termin im Blick behalten.
Quellen
- am selben Tag in Kraft trat icao.int
- Addendum No. 1 zu Doc 9284-AN/905 icao.int
- Handreichung der IATA für Fluggesellschaften vom 31.03.2026 iata.org
- strenger sei als die damalige Branchengrundlage test.de
- ohne diese Unterscheidung adac.de
- Luftfahrt-Bundesamt lba.de
- Lufthansa Group business.lufthansagroup.com
- swiss.com swiss.com
- austrian.com austrian.com
- eurowings.com eurowings.com
- discover-airlines.com discover-airlines.com
- brusselsairlines.com brusselsairlines.com
- ita-airways.com ita-airways.com
- Emirates Media Centre emirates.com
- condor.com condor.com
- ryanair.com ryanair.com
- easyjet.com easyjet.com
- tuifly.com tuifly.com
- turkishairlines.com turkishairlines.com