Powerbank 160 Wh: Ab 1. Januar 2027 fällt die Ausnahme weg
Stand: 05.08.2026. Status: ANGEKÜNDIGT, noch nicht in Kraft.
Eine Powerbank zwischen 100 Wh und 160 Wh darfst du heute noch mitnehmen, wenn deine Airline vorher zustimmt. Genau diesen Genehmigungsweg streicht die IATA zum 1. Januar 2027. Ab dann sind 100 Wh die harte Obergrenze für Powerbanks im Passagierverkehr.
Die Nachricht steckt in einem Nebensatz eines Leitfadens, den die IATA am 31. März 2026 für Fluggesellschaften veröffentlicht hat. Kein Gesetz, keine EU-Verordnung. Und dasselbe Papier widerspricht sich in diesem Punkt selbst.
Powerbank 160 Wh: Was heute gilt, was ab 01.01.2027 gilt
| Nennenergie | Heute (Stand: 05.08.2026) | Ab 01.01.2027 (IATA DGR, 68. Ausgabe) |
|---|---|---|
| bis 100 Wh | erlaubt, keine Genehmigung nötig | erlaubt, unverändert |
| über 100 Wh bis 160 Wh | nur mit Genehmigung der Airline | Genehmigungsweg entfällt |
| über 160 Wh | verboten | verboten |
| Stückzahl | max. 2 Powerbanks pro Person | max. 2 Powerbanks pro Person |
Das Luftfahrt-Bundesamt beschreibt dieselbe Struktur. Rechtsgrundlage ist Addendum Nr. 1 der ICAO Technical Instructions, gültig seit dem 27. März 2026. Was dieses Addendum sonst geändert hat, steht in unserem Beitrag zu den Powerbank-Regeln der ICAO vom 27. März 2026.
Warum dich das schon 2026 treffen kann
Der IATA-Leitfaden vom 31. März 2026 enthält auf Seite 5 eine Tabelle für Fluggesellschaften. In der Zeile für Powerbanks über 100 Wh bis 160 Wh steht in allen drei Spalten dasselbe Wort: Forbidden. Auch in der Spalte für die Genehmigung des Betreibers.
Im Anhang C desselben Dokuments steht dagegen der ICAO-Text, und der erlaubt die Genehmigung nach wie vor.
Das ist kein Fehler, den jemand übersehen hat. Die IATA-Vorschriften dürfen strenger sein als die ICAO-Vorgaben, und an dieser Stelle sind sie es bereits. Eine Airline, die nach IATA-DGR arbeitet, kann deine Powerbank mit 120 Wh also heute schon ablehnen. Fünf Monate bevor das Regelwerk es formal verlangt.
Den Unterschied verwischt fast jeder Artikel zum Thema. Die ICAO ist die Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen, ihre Technical Instructions sind die völkerrechtliche Basis. Die IATA ist der Branchenverband, ihre Dangerous Goods Regulations sind das Handbuch, mit dem Airlines tatsächlich arbeiten. Und das darf strenger sein.
Warum die IATA den Weg streicht
Die Begründung steht wörtlich im Leitfaden:
"The addendum provides for passengers to carry power banks of 100-160 Wh with the approval of the operator; however, given the concerns with regulatory oversight of power bank manufacturers and the limitation to 100Wh of power banks for crew in the performance of their operational duties, this provision will not be carried into the 68th edition of the DGRs."
IATA, Guidance to Operators, 31.03.2026
Zwei Gründe, beide von der IATA selbst genannt: Zweifel an der behördlichen Aufsicht über Powerbank-Hersteller, und die Grenze von 100 Wh, die für die Besatzung im Dienst ohnehin gilt. Die IATA nennt keinen einzelnen Zwischenfall.
Wen die Änderung wirklich trifft
Vermutlich dich nicht.
Die größten Powerbanks im deutschen Handel sind bewusst knapp unter der Grenze konstruiert. Die Anker Prime mit 27.650 mAh ist mit 99,54 Wh angegeben, ein verbreitetes ROMOSS-Modell mit 27.000 mAh wird mit 99,9 Wh beworben. Beides Herstellerangaben, keine unabhängigen Messungen. Zufall ist es trotzdem nicht.
Rechne selbst nach: Wh = (mAh ÷ 1000) × V, wobei V die Zellspannung von 3,7 V ist und nicht die 5 V am USB-Port. Für ein typisches Modell heißt das 20.000 mAh × 3,7 V ÷ 1000 = 74 Wh. Die vollständige Herleitung steht in unserem Beitrag zum Umrechnen von mAh in Wh.
In der Spanne liegen deshalb vor allem große Powerbanks fürs Laptop und kleine Powerstations. Bei Eurowings gilt seit dem 15. Januar 2026 ohnehin: maximal zwei Powerbanks pro Person, nur im Handgepäck, kein Laden an Bord. Welche Airline was verlangt, steht in unserer Übersicht mit Wh-Rechner.
Powerbanks, die unter der 100-Wh-Grenze bleiben
Diese Powerbanks bleiben auch nach dem 1. Januar 2027 ohne Genehmigung erlaubt, weil sie deutlich unter der 100-Wh-Grenze liegen. Alle Wh-Angaben sind Herstellerangaben, keine unabhängigen Messungen.
| Produkt | Kapazität | Nennenergie (Herstellerangabe) |
|---|---|---|
| IAPOS Powerbank, flugtauglich | 26.800 mAh | 99,16 Wh |
| UGREEN Nexode 145 W | 25.000 mAh | 90 Wh |
| INIU 45 W, ultrakompakt | 20.000 mAh | 74 Wh |
Alle drei liegen sicher unter der Grenze: IAPOS Powerbank 26800mAh, Flugtauglich, UGREEN Nexode Power Bank 25000mAh 145W, 2X USB-C+1x USB-A und INIU 45W Power Bank, Ultra Klein 20000mAh.
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Fazit
Bei einer Powerbank mit 160 Wh ändert sich für die allermeisten nichts. Ernst wird es bei großen Laptop-Powerbanks und kleinen Powerstations: Dort schließt sich zum 1. Januar 2027 ein Weg, der heute noch offen ist, und weil die IATA schon jetzt "Forbidden" druckt, kann er vorher verschlossen sein.
Der Text der 68. DGR-Ausgabe lag am 05.08.2026 noch nicht vor. Sobald er veröffentlicht ist, steht die Bestätigung hier.
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Häufig gestellte Fragen
Fällt die 160-Wh-Grenze für Powerbanks 2027 komplett weg?
Nein. Alles über 160 Wh war schon immer verboten. Weg fällt die Möglichkeit, eine Powerbank zwischen 100 Wh und 160 Wh mit Genehmigung der Fluggesellschaft mitzunehmen. Ab dem 1. Januar 2027 sind laut IATA 100 Wh die harte Obergrenze.
Darf ich heute noch eine Powerbank mit 120 Wh ins Flugzeug nehmen?
Nach dem aktuell gültigen ICAO-Text ja, sofern deine Fluggesellschaft vorher zustimmt. Die IATA druckt in ihrer eigenen Betreiber-Tabelle für diese Spanne allerdings bereits "Forbidden". Frag deine Airline also konkret an, statt dich auf die allgemeine Regel zu verlassen. Stand: 05.08.2026.
Gilt das auch für Ersatzakkus von Kamera oder Laptop?
Die Ankündigung betrifft ausdrücklich Powerbanks. Die ICAO hat diese Kategorie erst im März 2026 von den Ersatzbatterien getrennt. Für Ersatzakkus, die keine Powerbank sind, bleibt der Genehmigungsweg nach heutigem Stand bestehen.
Ist das eine EU-Regel?
Nein. Die Wattstunden-Grenzen kommen von der ICAO und werden national umgesetzt, in Deutschland durch das Luftfahrt-Bundesamt. Die IATA-Vorschriften sind das Handbuch der Airlines. Die EASA gibt Sicherheitsempfehlungen heraus, setzt aber keine Wh-Grenze fest.