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Neue Powerbank-Regeln seit dem 27. März 2026: Was die ICAO wirklich vorschreibt

Neue Powerbank-Regeln seit dem 27. März 2026: Was die ICAO wirklich vorschreibt

Seit dem 27. März 2026 gelten weltweit neue Vorschriften für Powerbanks im Flugzeug. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat dafür ein Addendum zu ihren Technischen Anweisungen veröffentlicht, und fast jeder deutschsprachige Artikel dazu enthält denselben Fehler: Er macht aus einer Empfehlung ein Verbot.

Der Unterschied hängt an einem einzigen Wort. Die ICAO schreibt an einer Stelle "dürfen nicht" und zwei Zeilen später "sollten nicht". Das eine bindet dich, das andere nicht. Wer beides als Verbot wiedergibt, erzählt dir etwas über deinen Flug, was so nicht im Regelwerk steht.

Stand: 30.03.2026. Alle Angaben unten stammen aus dem Originaltext des ICAO-Addendums, aus der deutschen Fassung des Luftfahrt-Bundesamts und aus dem Leitfaden der IATA vom 31.03.2026. Ein Datum in diesem Text ändert sich planmäßig: der 1. Januar 2027.

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Was seit dem 27. März 2026 gilt

Das maßgebliche Dokument heißt Doc 9284-AN/905, Technical Instructions, Ausgabe 2025–2026, Addendum No. 1, datiert auf den 27.3.26. Auf dem Deckblatt steht der Geltungsbeginn im Klartext: "is applicable from 27 March 2026."

Das Addendum fügt der Tabelle 8-1 einen eigenen Eintrag für Powerbanks hinzu. Bis dahin liefen Powerbanks unter "Ersatzbatterien" mit. Fünf Punkte stehen darin, und sie haben nicht denselben Rang:

Regelung Wortlaut im Original Verbindlichkeit
Beförderung im Handgepäck "must be carried as carry-on baggage" Pflicht
Aufladen der Powerbank an Bord "must not be recharged while on board the aircraft" Pflicht — Verbot
Handy per Powerbank laden "should not be used to recharge a portable electronic device while on board the aircraft" nur Empfehlung
Höchstzahl pro Person "no more than two power banks may be carried per person" Pflicht
Schutz gegen Kurzschluss "must be individually protected so as to prevent short circuits when not in use" Pflicht

Im aufgegebenen Gepäck bleiben Powerbanks verboten. Das ist keine Neuerung von 2026, sondern stand vorher schon so in der Tabelle.

Ein kompaktes Modell wie der INIU Ultra Mini Powerbank 10.000 mAh, 45 W liegt mit rechnerisch rund 36 Wh weit unter jeder Diskussion um eine Zustimmungspflicht — an der Zwei-Stück-Grenze und der Handgepäck-Pflicht ändert die geringe Kapazität aber nichts.

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Ein Wort trennt Verbot von Empfehlung

Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht die deutsche Fassung derselben Tabelle, ausdrücklich gekennzeichnet als Ausgabe 2025-2026 ADDENDUM NO. 1. Dort stehen die beiden entscheidenden Zeilen direkt untereinander:

dürfen an Bord des Flugzeugs nicht aufgeladen werden;
sollten an Bord des Flugzeugs nicht zum Aufladen eines tragbaren elektronischen Geräts verwendet werden;

"Dürfen nicht" und "sollten nicht" sind im Gefahrgutrecht keine Stilvariante. In den Technischen Anweisungen der ICAO bezeichnet must eine Vorschrift und should eine Empfehlung. Die deutsche Übersetzung des LBA bildet genau das ab.

Praktisch heißt das: Die Powerbank an der Bordsteckdose aufzuladen ist seit dem 27. März 2026 global untersagt. Das Handy aus der Powerbank zu laden ist es nicht — es sei denn, deine Airline hat eigene, strengere Regeln erlassen. Und mehrere haben genau das getan.

Die IATA listet in ihrem Leitfaden für Betreiber vom 31.03.2026 selbst nur drei Änderungen auf: "separate out power banks from spare batteries", "limit passengers (and crew) to two power banks for personal use" und "prohibit passengers recharging the power bank in flight". Ein Nutzungsverbot steht in dieser Aufzählung nicht.

Wer sein Handy unterwegs etwa mit einem Anker Zolo Powerbank 20.000 mAh, 45 W Max auflädt, verstößt damit laut ICAO-Text nicht gegen eine Pflicht, sondern nur gegen eine Empfehlung — die eigene Airline kann das trotzdem strenger regeln.

Wie es dazu kam

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA war früher dran und ging weiter. Ihr Safety Information Bulletin 2025-03, ausgegeben am 27. Mai 2025, empfahl den Betreibern ausdrücklich ein "prohibition of use power banks to charge electronic devices during the flight". Auf jeder Seite dieses Dokuments steht allerdings der Satz "This is information only. Recommendations are not mandatory."

Die EASA empfahl im Mai 2025 also ein Nutzungsverbot, das die ICAO zehn Monate später nur als Empfehlung übernahm. Dasselbe SIB ordnete Powerbanks damals noch klar den Ersatzbatterien zu: "Power banks are not PEDs - they are spare batteries and, thus, the restrictions for spare batteries shall apply." Genau diese Zuordnung hat das Addendum vom 27. März 2026 aufgelöst.

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Der 100-bis-160-Wh-Widerspruch, den niemand aufschreibt

Hier wird es unübersichtlich, und zwar innerhalb eines einzigen Dokuments. Drei Quellen, die alle vom selben Addendum handeln, sagen für Powerbanks zwischen 100 Wh und 160 Wh drei verschiedene Dinge:

Quelle Was dort steht Stand
ICAO Addendum No. 1, Tabelle 8-1 Buchstabe c) "each battery may exceed 100 Wh but not exceed 160 Wh Watt-hour rating for lithium ion with the approval of the operator" — die Schlussanmerkung erklärt b) bis e) ausdrücklich auch für Powerbanks für anwendbar 27.03.2026
IATA-Leitfaden, Anhang B, Zeile "Power bank" im Band >100 bis ≤160 Wh Forbidden — während "Spare battery(ies)" im selben Band mit Genehmigung des Betreibers erlaubt bleibt (max. 2 Stück) 31.03.2026
Luftfahrt-Bundesamt, Passagierseite "mit Genehmigung des Betreibers jede Batterie 100 Wh übersteigen, jedoch höchstens 160 Wh haben", dazu maximal zwei Ersatzbatterien pro Person ohne Datumsangabe auf der Seite

Die IATA erklärt den Widerspruch in ihrem eigenen Fließtext, und der Satz ist der wichtigste des ganzen Dokuments: "The addendum provides for passengers to carry power banks of 100-160 Wh with the approval of the operator; however, given the concerns with regulatory oversight of power bank manufacturers and the limitation to 100Wh of power banks for crew in the performance of their operational duties, this provision will not be carried into the 68th edition of the DGRs."

Übersetzt: Die ICAO erlaubt es, die IATA hält es für falsch und streicht es in der nächsten Ausgabe ihres eigenen Regelwerks. Dieselbe Seite hält fest, dass der Leitfaden "will not be effective beyond 31 December 2026" und die 68. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

Was du daraus mitnehmen solltest: Eine Powerbank über 100 Wh ist heute ein Verhandlungsgegenstand, kein Recht. Die gesetzliche Grundlage lässt sie mit Zustimmung der Airline zu, das operative Handbuch, nach dem das Bodenpersonal arbeitet, führt sie als verboten. Wer heute eine Powerbank in diesem Band kauft, kauft ein Gerät, dessen Mitnahme spätestens ab dem 1. Januar 2027 keine Rechtsgrundlage mehr in den IATA-Regeln hat. Was das für große Modelle bedeutet, steht im Detail in unserem Beitrag zum Wegfall der 160-Wh-Ausnahme.

Oberhalb von 160 Wh ist die Sache eindeutig: Solche Batterien müssen laut IATA-Tabelle "prepared and transported as cargo in accordance with the IATA Dangerous Goods Regulations" werden. Als Passagiergepäck sind sie in keiner Variante zulässig.

Für die Crew gilt eine schärfere Grenze

Der neue Absatz 2.2.2 des Addendums legt fest, dass Powerbanks, die eine Airline für ihre Besatzung an Bord bringt, "not exceed a Watt-hour rating of 100 Wh" dürfen. Eine 160-Wh-Option gibt es für Crew-Geräte nicht — und genau dieses Gefälle führt die IATA als Argument dafür an, die Passagier-Ausnahme zu streichen.

Die ICAO-Mitteilung vom 27. März 2026 hält zugleich fest, dass die Besatzung ihre Powerbanks im Rahmen der betrieblichen Anforderungen weiter benutzen darf. Wenn also jemand an Bord eine verwendet, ist das kein Widerspruch zur Regel.

Für ein Gerät wie den Anker Laptop Powerbank 25.000 mAh, 165 W, das der Hersteller selbst mit 90 Wh angibt, macht diese Crew-Grenze keinen Unterschied: Als Passagiergepäck liegt es klar innerhalb der 100 Wh.

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Was einzelne Airlines daraus machen

Der ICAO-Text ist eine Untergrenze, kein Endergebnis. Airlines dürfen strenger sein, und mehrere waren es schon vor dem 27. März 2026. Ein Addendum ist zudem noch kein nationales Recht — die IATA schreibt, die Durchsetzbarkeit hänge am jeweiligen Staat: "for some States, it is immediate; some require a short administrative period, and some will require public notification and legislative amendment." Praktisch heißt das: Die Regel deiner Airline ist die, die am Gate durchgesetzt wird. Die Reihenfolge ist bemerkenswert: Die Regel kam nicht von oben nach unten, sondern von einzelnen Aufsichtsbehörden und Airlines nach oben.

Anbieter Regelung Gültig ab Beleg
Südkorea (MOLIT) — u. a. Korean Air, Asiana Powerbank am Körper, nicht in der Gepäckablage; kein Laden im Flug 01.03.2025 Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr, berichtet von aerotime und korea.net
EASA (Empfehlung, nicht bindend) Empfahl das Nutzungsverbot, das die ICAO später nur als should übernahm 27.05.2025 SIB 2025-03, siehe oben
China (CAAC) Powerbanks ohne CCC-Kennzeichnung, mit unklarer Kennzeichnung oder aus zurückgerufenen Chargen sind auf Inlandsflügen untersagt 28.06.2025 CAAC-Mitteilung
Emirates Eine Powerbank unter 100 Wh; keine Nutzung an Bord; kein Laden aus dem Bordnetz; Aufbewahrung in der Sitztasche oder unter dem Sitz, nicht in der Gepäckablage 01.10.2025 Emirates Media Centre
Lufthansa Group (Lufthansa, SWISS, Austrian, Eurowings, Discover, Brussels, Edelweiss, Air Dolomiti) Nutzung und Laden an Bord untersagt; maximal zwei Stück; nicht in der Gepäckablage 15.01.2026 — zehn Wochen vor der ICAO siehe Hinweis unten
ICAO (weltweite Untergrenze) Laden verboten, Nutzung nur "sollte nicht", maximal zwei 27.03.2026 Addendum No. 1

⚠️ Zur Lufthansa-Zeile, offen gesagt: Die eigenen Seiten von business.lufthansagroup.com und eurowings.com sind für automatisierte Abrufe gesperrt und haben bei jedem Versuch HTTP 403 zurückgegeben. Wir haben diese Seiten also nicht selbst gelesen. Die Angaben oben stützen sich auf die Fachpresse und auf Verbraucherportale, die übereinstimmend über den 15. Januar 2026 berichten — unter anderem infranken.de sowie der ADAC. Die Originalmitteilung der Lufthansa Group liegt unter dem Titel "Powerbanks an Bord: aktualisierte Regelungen ab dem 15. Januar 2026" auf business.lufthansagroup.com. Prüfe sie vor dem Flug im Browser selbst.

Zu Condor kursiert ein Nutzungsverbot, das sich nicht belegen ließ; bestätigt sind dort nur Mitnahmegrenzen. Für Singapore Airlines, Ryanair und easyJet fanden sich keine belastbaren Primärquellen, deshalb stehen sie hier nicht in der Tabelle. Eine Zahl, die wir nicht prüfen konnten, schreiben wir lieber gar nicht hin.

Bei der Zwei-Stück-Grenze zählt jedes Gerät einzeln — zwei Exemplare eines Anker Powerbank, 20.000mAh tragbares Ladegerät mit integriertem USB-C-Kabel, 87W Max Schnellladung, kompatibel mit MacBook, iPhone, Samsung und mehr mit je rechnerisch rund 72 Wh sind damit schon das Maximum, das Lufthansa Group und Emirates überhaupt noch zulassen.

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Die China-Falle betrifft eine Teilstrecke, nicht den ganzen Flug

Die CAAC-Regel ist die einzige hier, die an einer Eigenschaft des Geräts hängt statt an deinem Verhalten: Verlangt wird die chinesische CCC-Zertifizierung, ein aufgedrucktes Prüfzeichen, das eine in Deutschland gekaufte Powerbank in aller Regel nicht trägt.

Entscheidend ist der Zuschnitt: Die Regel gilt laut CAAC für Inlandsflüge. Frankfurt–Shanghai ist nicht betroffen, der Anschluss Shanghai–Xi'an sehr wohl. Wer nur die Airline prüft, mit der er in Deutschland startet, übersieht genau die Teilstrecke, auf der das Gerät einkassiert wird.

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Was hier nicht steht: die 30-Prozent-Regel gilt für Fracht

Seit Anfang 2026 kursiert in der deutschen Berichterstattung die Angabe, Lithiumbatterien dürften nur noch bis 30 Prozent geladen transportiert werden. Diese Vorschrift steht in der 67. Ausgabe der IATA Dangerous Goods Regulations und richtet sich an Versender von Luftfracht. Für dein Handgepäck gilt sie nicht.

Der Ladezustand taucht auch im Passagierteil auf, aber anders und schwächer. Der IATA-Leitfaden hält fest, dass eine Airline als Sicherheitsmaßnahme verlangen kann, mehrere Ersatzbatterien getrennt oder mit niedrigem Ladezustand — "(<25% indicated charge when inserted into the device)" — zu befördern. Das ist eine Option des Betreibers bei Genehmigungsfällen, keine allgemeine Pflicht und keine 30-Prozent-Grenze.

Frachtregeln und Passagierregeln stehen in getrennten Teilen desselben Regelwerks. Sie zu vermischen ist der häufigste Fehler in diesem Themenfeld.

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Sechs Angebote, sechs Mal das falsche Maß

Die Regel steht in Wattstunden. Der Handel verkauft in Milliamperestunden. Das ist die eigentliche Lücke zwischen Vorschrift und Einkauf, und sie fällt erst am Gate auf.

Wir haben die Angebotsseiten von sechs gängigen Powerbanks bei Amazon.de daraufhin durchgesehen, ob sie ihre Kapazität in Wattstunden angeben — in der Einheit also, in der Tabelle 8-1 formuliert ist. Genau eine von sechs tut das. Die Wh-Spalten unten sind deshalb keine Herstellerangaben, sondern unsere eigene Umrechnung aus der im Angebotstitel genannten mAh-Zahl.

Die Formel steht in keinem der Angebote: Wh = mAh × Zellspannung ÷ 1000. Die Zellspannung ist der Haken. Üblich sind 3,6 V und 3,7 V, und welche gilt, verrät kein Angebotstitel.

Modell mAh laut Angebotstitel Wh laut Anbieter Wh gerechnet (3,6 V) Wh gerechnet (3,7 V) Unter 100 Wh?
INIU Ultra Mini, 45 W 10.000 mAh keine Angabe 36,0 Wh 37,0 Wh ja, deutlich
Anker Zolo, 45 W Max 20.000 mAh keine Angabe 72,0 Wh 74,0 Wh ja
Anker, 87 W Max 20.000 mAh keine Angabe 72,0 Wh 74,0 Wh ja
INIU Laptop, 100 W 25.000 mAh keine Angabe 90,0 Wh 92,5 Wh ja
Anker Laptop, 165 W 25.000 mAh 90 Wh 90,0 Wh 92,5 Wh ja
INIU Laptop, 140 W 27.000 mAh keine Angabe 97,2 Wh 99,9 Wh ja, mit 0,1 Wh Luft

Alle mAh-Werte sind Anbieterangaben aus dem Angebotstitel, keine gemessenen Werte. Unter einer ASIN können mehrere Varianten hängen — prüfe die Produktseite vor dem Kauf. Preise schwanken täglich und stehen deshalb an den Produktkarten, nicht in dieser Tabelle.

Anker rechnet mit 3,6 V. Der einzige Anbieter mit eigener Wh-Angabe nennt für 25.000 mAh genau 90 Wh, also 25.000 × 3,6 ÷ 1000. Mit 3,7 V gerechnet wären es 92,5 Wh — dasselbe Gerät, zwei Zahlen.

Bei 27.000 mAh entscheidet die Konvention. 97,2 Wh oder 99,9 Wh, je nach angesetzter Spannung: Der Abstand zur Grenze schrumpft von 2,8 Wh auf 0,1 Wh. Genau darum gilt die vom Hersteller aufs Gehäuse gedruckte Wh-Zahl und nicht deine Rechnung aus dem Angebotstitel.

Alle sechs bleiben nach beiden Rechenwegen unter 100 Wh und brauchen damit keine Zustimmung der Airline — angesichts des Widerspruchs im 100-bis-160-Wh-Band der ruhigere Weg.

Am knappsten liegt in unserer Tabelle der INIU Laptop Power Bank 27.000 mAh, 140 W: Je nach angesetzter Zellspannung bleiben nur 0,1 Wh Abstand zur 100-Wh-Grenze.

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Was du vor dem Flug tun solltest

Wattstunden vom Gehäuse ablesen, nicht aus dem Angebotstitel herleiten. Das Regelwerk arbeitet ausschließlich in Wh. Wie du sicher umrechnest, steht in unserer Umrechnung von mAh in Wh.

Zwei Geräte, mehr nicht. Die Zwei-Stück-Grenze ist Pflicht, nicht Empfehlung, und zählt pro Person.

Ins Handgepäck, in Reichweite. Lufthansa Group und Emirates verlangen zusätzlich, dass das Gerät nicht in die Gepäckablage kommt.

Pole abkleben oder Originalverpackung. Der Kurzschlussschutz ist Pflicht und wird am Gate gelegentlich geprüft.

Bei mehr als 100 Wh vorher schriftlich fragen. Eine mündliche Zusage am Schalter hilft dir am Gate wenig.

Anschlussflüge einzeln prüfen. Inlandsstrecken in China und Südkorea haben eigene Regeln, die die Airline deines ersten Segments nicht beantwortet.

Welche Grenzen bei welcher Airline im Detail gelten, steht in der Übersicht zu Powerbanks im Handgepäck.

Wer auf Nummer sicher gehen will, greift zu einem Modell wie dem INIU Laptop Power Bank 25.000 mAh, 100 W, das mit rechnerisch rund 90 Wh klar unter der Grenze bleibt und keine Zustimmung der Airline braucht.

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Kurz gesagt

Seit dem 27. März 2026 gilt weltweit: höchstens zwei Powerbanks, nur im Handgepäck, gegen Kurzschluss gesichert, und kein Aufladen an Bord. Das Laden deines Handys aus der Powerbank ist global nur als Empfehlung ausgesprochen — bei der Lufthansa Group und Emirates ist es trotzdem verboten, weil diese Airlines strenger sind als die Untergrenze.

Der Punkt, der es in kaum einen deutschen Artikel geschafft hat, ist der Widerspruch im 100-bis-160-Wh-Band: erlaubt im ICAO-Text, "Forbidden" in der IATA-Betriebstabelle, und ab dem 1. Januar 2027 ohnehin gestrichen. Wer heute in dieser Größe kauft, kauft ein auslaufendes Recht.


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Häufig gestellte Fragen

Darf ich meine Powerbank im Flugzeug noch benutzen?

Nach dem ICAO-Addendum vom 27. März 2026 lautet die Formulierung, du "solltest" sie an Bord nicht zum Laden eines Geräts verwenden. Das ist eine Empfehlung, kein weltweites Verbot. Einzelne Airlines gehen weiter: Die Lufthansa Group untersagt die Nutzung seit dem 15. Januar 2026, Emirates seit dem 1. Oktober 2025. Maßgeblich ist immer die Regel deiner Airline, nicht die Untergrenze.

Darf ich die Powerbank an der Bordsteckdose aufladen?

Nein. Das ist der Punkt, an dem die ICAO seit dem 27. März 2026 "dürfen nicht" schreibt, also eine echte Vorschrift. Das Aufladen der Powerbank aus dem Bordnetz ist auf allen Flügen untersagt, unabhängig von der Airline. Nur die Nutzung zum Laden anderer Geräte ist als Empfehlung formuliert.

Wie viele Powerbanks darf ich mitnehmen?

Höchstens zwei pro Person, und das ist verbindlich. Sie müssen ins Handgepäck; im aufgegebenen Gepäck bleiben sie verboten. Emirates erlaubt seit dem 1. Oktober 2025 sogar nur eine einzige Powerbank unter 100 Wh. Prüfe die Regel deiner Airline, bevor du zwei einpackst.

Sind Powerbanks mit 100 bis 160 Wh erlaubt?

Das ist der Widerspruch dieser Regelung. Der ICAO-Text erlaubt sie mit Genehmigung des Betreibers, die Betriebstabelle im IATA-Leitfaden vom 31.03.2026 führt Powerbanks in diesem Band dagegen als "Forbidden". Die IATA schreibt selbst, dass diese Ausnahme nicht in die 68. Ausgabe ihrer Regeln übernommen wird. Diese tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Dann tritt die 68. Ausgabe der IATA Dangerous Goods Regulations in Kraft. Die Ausnahme für Powerbanks zwischen 100 und 160 Wh wird darin laut IATA nicht mehr enthalten sein. Der aktuelle Leitfaden gilt ausdrücklich nicht über den 31. Dezember 2026 hinaus. Wer eine Powerbank in dieser Größe kauft, sollte das einkalkulieren.

Gilt die 30-Prozent-Ladegrenze auch für mein Handgepäck?

Nein. Die Vorgabe, Lithiumbatterien nur bis 30 Prozent geladen zu befördern, steht in der 67. Ausgabe der IATA Dangerous Goods Regulations und richtet sich an Versender von Luftfracht. Für Passagiere gilt sie nicht. Eine Airline kann bei genehmigungspflichtigen Ersatzbatterien einen niedrigen Ladezustand verlangen, das ist aber eine Einzelfallregelung.

Brauche ich für China eine besondere Powerbank?

Auf chinesischen Inlandsflügen ja. Die Luftfahrtbehörde CAAC untersagt seit dem 28. Juni 2025 Powerbanks ohne CCC-Kennzeichen, mit unklarer Kennzeichnung oder aus zurückgerufenen Chargen. In Deutschland gekaufte Geräte tragen dieses Zeichen meist nicht. Der internationale Hinflug ist nicht betroffen, die Anschlussstrecke im Land sehr wohl.

Quellen

  1. Doc 9284-AN/905, Technical Instructions, Ausgabe 2025–2026, Addendum No. 1 icao.int
  2. Ausgabe 2025-2026 ADDENDUM NO. 1 lba.de
  3. Leitfaden für Betreiber vom 31.03.2026 iata.org
  4. Safety Information Bulletin 2025-03 ad.easa.europa.eu
  5. Passagierseite lba.de
  6. ICAO-Mitteilung vom 27. März 2026 icao.int
  7. CAAC-Mitteilung caac.gov.cn
  8. Emirates Media Centre emirates.com
  9. infranken.de infranken.de
  10. business.lufthansagroup.com business.lufthansagroup.com

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