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Gilt die USB-C-Pflicht auch für Powerbanks? Was die EU-Richtlinie wirklich sagt

Gilt die USB-C-Pflicht auch für Powerbanks? Was die EU-Richtlinie wirklich sagt

Seit Ende 2024 hat praktisch jedes neue Handy in der EU eine USB-C-Buchse, und viele Käufer nehmen an, dieselbe Regel gelte auch für die Powerbank in der Schublade. Dann kommt ein frisch bestelltes Modell an, das immer noch über Micro-USB geladen wird — völlig legal, und genau daran zeigt sich, wie eng die EU-Vorgabe tatsächlich gefasst ist.

Der Unterschied ist nicht juristische Haarspalterei. Er entscheidet, worauf du beim Kauf selbst achten musst, weil dir das Gesetz die Arbeit hier eben nicht abnimmt.

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Was die Richtlinie tatsächlich vorschreibt

Die Rechtsgrundlage heißt Richtlinie (EU) 2022/2380. Sie ist keine eigenständige Verordnung, sondern eine Änderung der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU — der sogenannten RED. Das ist der erste Hinweis darauf, warum Powerbanks außen vor bleiben: Was die RED nicht erfasst, erfasst auch die Änderung nicht.

Die Europäische Kommission listet den Anwendungsbereich auf ihrer Seite zum einheitlichen Ladegerät wörtlich auf (Stand: 07.08.2026):

Gerätekategorie USB-C verpflichtend seit
Handgehaltene Mobiltelefone 28. Dezember 2024
Tablets 28. Dezember 2024
Digitalkameras 28. Dezember 2024
Kopfhörer, Headsets, Ohrhörer 28. Dezember 2024
Tragbare Lautsprecher 28. Dezember 2024
Handgehaltene Videospielkonsolen 28. Dezember 2024
E-Reader 28. Dezember 2024
Tastaturen und Mäuse 28. Dezember 2024
Tragbare Navigationsgeräte 28. Dezember 2024
Laptops und Notebooks 28. April 2026
Powerbanks keine Vorgabe

Die Bundesregierung nennt für die deutsche Umsetzung dieselbe Aufzählung und dieselben zwei Stichtage. Powerbanks kommen in keiner der beiden Quellen vor.

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Warum Powerbanks nicht darunterfallen: zwei Hürden, nicht eine

In Deutschland setzt das Funkanlagengesetz (FuAG) die Richtlinie um; die Marktüberwachung liegt bei der Bundesnetzagentur. Im Gesetzestext lassen sich die beiden Bedingungen sauber nebeneinanderlegen, und ein Gerät muss beide erfüllen.

Hürde 1 — es muss überhaupt eine Funkanlage sein. § 3 Absatz 1 Nummer 1 FuAG definiert eine Funkanlage als ein Erzeugnis, das „bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt". Eine gewöhnliche Powerbank sendet und empfängt nichts. Sie ist damit gar keine Funkanlage, und das ganze Gesetz greift für sie nicht.

Hürde 2 — sie muss auf der Liste stehen. § 4 Absatz 4 FuAG verlangt die einheitliche Ladeschnittstelle ausdrücklich nur von „Funkanlagen der in Anhang Ia Teil I der Richtlinie 2014/53/EU genannten Kategorien oder Klassen". Das ist genau die Tabelle oben. Powerbanks stehen nicht darin.

Interessant ist der Sonderfall, weil er oft falsch erzählt wird: Eine Powerbank mit Bluetooth oder App-Anbindung sendet tatsächlich Funkwellen und ist damit eine Funkanlage im Sinne von Hürde 1. Sie unterliegt dann der RED — aber nur deren allgemeinen Anforderungen. An der Ladebuchse ändert das nichts, weil Hürde 2 weiterhin nicht erfüllt ist. Auch dieses Gerät darf über Micro-USB geladen werden.

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Auch nicht Pflicht: Verkauf ohne Netzteil und das Piktogramm

Zur USB-C-Regel gehören zwei weniger bekannte Pflichten, und beide haben denselben eingeschränkten Adressatenkreis. § 4a FuAG verlangt, dass Verbraucher ein Gerät immer auch ohne Ladenetzteil kaufen können, und dass ein Piktogramm auf der Verpackung anzeigt, ob ein Netzteil beiliegt.

Der Wortlaut knüpft an „eine Funkanlage im Sinne des § 4 Absatz 4" an — also wieder an die Kategorienliste. Für eine Powerbank gilt beides nicht. Wenn du auf einer Powerbank-Verpackung ein solches Piktogramm siehst, ist das Kulanz des Herstellers, kein Compliance-Nachweis, und es sagt nichts über die Buchsen des Geräts aus.

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Was in der Praxis trotzdem passiert

Die Regel wirkt auf Powerbanks indirekt, und zwar stark. Seit dem 28. Dezember 2024 lädt jedes neu in der EU verkaufte Handy, Tablet und Kopfhörerpaar über USB-C. Damit ist die Frage, welchen Stecker eine Powerbank am Ausgang braucht, faktisch entschieden: einen USB-C-Ausgang, sonst kann sie die Geräte ihrer eigenen Käufer nicht laden.

Die offene Flanke ist der Eingang. Genau dort taucht Micro-USB weiterhin auf, vor allem in der günstigsten Preisklasse — und niemand verstößt damit gegen etwas. Praktisch heißt das: Du musst bei einer Powerbank selbst prüfen, was das Gesetz dir bei einem Handy abnimmt.

Drei Dinge sind dabei wirklich verschieden, auch wenn auf der Verpackung überall „USB-C" steht:

  • USB-C nur am Ausgang. Gerät laden ja, Powerbank laden über Micro-USB.

  • USB-C in beide Richtungen. Ein Kabel für alles, meist als „bidirektional" beworben.

  • USB-C plus Power Delivery (PD). Erst das Protokoll entscheidet über die Ladeleistung; die Buchsenform allein sagt darüber nichts.

Wie viel Energie am Ende wirklich ankommt, ist noch einmal eine andere Frage — die Umrechnung von Kapazitätsangaben in nutzbare Wattstunden steht in unserem Beitrag mAh in Wh umrechnen.

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Fünf Geräte, an denen sich der Unterschied ablesen lässt

Die folgenden Beispiele stammen von amazon.de, Preise und Bewertungen abgerufen am 07.08.2026. Sie sind keine Testsieger und wurden von uns nicht geprüft — die Angaben sind Herstellerangaben und Plattformdaten, keine eigenen Messungen.

Modell Kapazität Max. Ausgang Kabel integriert Preis (Stand: 07.08.2026)
UGREEN Nexode 20.000 mAh 20.000 mAh 45 W ja, USB-C 27,49 €
Anker Zolo 20.000 mAh 20.000 mAh 45 W ja, 2 Kabel 32,99 €
INIU 10.000 mAh 10.000 mAh 45 W ja, USB-C 21,68 €
UGREEN Nexode 25.000 mAh 25.000 mAh 145 W nein 51,99 €
UGREEN USB-C-Kabel (240 W) keine Angabe 240 W entfällt 13,59 €

Bidirektional, mit fest verbautem Kabel

Der UGREEN Nexode Power Bank 20000mAh 45W mit integriertem USB-C Kabel fasst 20.000 mAh und gibt laut Hersteller bis zu 45 W ab. Das integrierte USB-C-Kabel arbeitet bidirektional, lädt also auch die Powerbank selbst — das ist die Bauform, die die Micro-USB-Frage gar nicht erst aufwirft. Bewertung 4,6 von 5 Sternen bei 3.745 Bewertungen (amazon.de, Stand: 07.08.2026).

Zwei feste Kabel statt eines losen

Beim Anker Zolo Powerbank 20.000 mAh, 45 W Max sind zwei Kabel angeschlagen, eines mit USB-C- und eines mit USB-A-Stecker, bei ebenfalls 20.000 mAh und bis zu 45 W. Bewertung 4,6 von 5 Sternen bei 1.579 Bewertungen (amazon.de, Stand: 07.08.2026).

Die kompakte Klasse

Der INIU Power Bank, Kleiner 45W Schnellladen 10000mAh Powerbank mit Abnehmbar USB C Kabel, Flugtauglich & Reise-Essential, Externe Handyakkus ist mit 10.000 mAh die kleinste Variante hier und nennt ebenfalls 45 W. Bewertung 4,6 von 5 Sternen bei 6.461 Bewertungen (amazon.de, Stand: 07.08.2026). Für Notebooks reicht diese Klasse in der Regel nicht — dazu haben wir Powerbanks für den Laptop gesondert aufgeschrieben.

Wenn es um Notebook-Leistung geht

Der UGREEN Nexode Power Bank 25000mAh 145W, 2X USB-C+1x USB-A nennt 25.000 mAh und bis zu 145 W über zwei USB-C-Ports. Bewertung 4,4 von 5 Sternen bei 7.403 Bewertungen (amazon.de, Stand: 07.08.2026). Achtung bei Flugreisen: 25.000 mAh entsprechen bei 3,7 V rund 92,5 Wh und liegen damit unter der verbreiteten Grenze von 100 Wh, die wir im Beitrag Powerbank im Handgepäck einordnen.

Das Kabel ist der stille Flaschenhals

Ein UGREEN USB-C Kabel 240 W PD 3.1 mit E-Marker und Display (2 m) mit 240 W nach PD 3.1 ist der Teil, den die meisten unterschätzen: Ein Kabel ohne passenden E-Marker begrenzt die Ladeleistung unabhängig davon, was Powerbank und Notebook könnten. Bewertung 4,7 von 5 Sternen bei 1.843 Bewertungen (amazon.de, Stand: 07.08.2026).

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Was für Powerbanks stattdessen kommt

Reguliert werden Powerbanks durchaus — nur über einen anderen Rechtsakt. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verlangt in Artikel 11 ab dem 18. Februar 2027, dass Gerätebatterien vom Endnutzer „jederzeit während der Lebensdauer des Produkts" entnommen und ersetzt werden können.

Ob das Powerbanks trifft, ist zum Stichtag 07.08.2026 noch nicht abschließend geklärt. Die Kommission hat einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts vorgelegt, der wiederaufladbare Powerbanks und Ladecases ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich von Artikel 11 herausnehmen würde; die Konsultationsfrist dazu lief bis zum 26. Mai 2026 (Cooley Productwise, 15. Mai 2026). Der Entwurf ist ein Entwurf — bis zur Annahme ist daraus keine Rechtslage abzuleiten, und wir tragen hier keine Zahl nach, die nicht beschlossen ist.

Daneben gelten die Stoffgrenzwerte und die Rücknahmepflichten, die für Batterien ohnehin greifen. Was am Ende der Nutzungsdauer mit dem Gerät passiert, steht in unserem Beitrag zur Entsorgung von Powerbanks.

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Wird die Liste noch erweitert?

Die Richtlinie hat eine eingebaute Überprüfung. Die Kommission soll berichten, welche weiteren Kategorien von Funkanlagen die Anforderungen an das einheitliche Laden erfüllen können; einen ersten Bericht an Parlament und Rat sah die Regelung bis zum 28. Dezember 2025 vor, einen weiteren Bericht zur möglichen Ausweitung der Entkopplungspflicht auf Kabel bis zum 28. Dezember 2026 (Legislative Observatory des Europäischen Parlaments).

Die auf der Kommissionsseite veröffentlichte Kategorienliste war am 07.08.2026 unverändert und enthielt keine Powerbanks. Ob sich das ändert, ist offen; eine Erweiterung wäre ein eigener Rechtsakt und keine automatische Folge der bestehenden Richtlinie.

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Stand der Angaben

Rechtsstand und alle Preise: 07.08.2026. Die Kategorienliste und die beiden Stichtage stammen von der Europäischen Kommission und der Bundesregierung, die Gesetzeszitate aus dem Funkanlagengesetz in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung. Preise, Bewertungen und Bewertungszahlen wurden am 07.08.2026 auf amazon.de abgerufen und ändern sich laufend. Es wurden keine Geräte von uns getestet oder vermessen.

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Häufig gestellte Fragen

Muss eine Powerbank in der EU USB-C haben?

Nein. Richtlinie (EU) 2022/2380 erfasst nur die dort aufgezählten Gerätekategorien wie Handys, Tablets, Kopfhörer, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, Navigationsgeräte, Lautsprecher und Spielekonsolen seit dem 28. Dezember 2024 sowie Laptops seit dem 28. April 2026. Powerbanks sind dort nicht genannt. Eine Powerbank darf deshalb weiterhin über Micro-USB geladen werden, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen.

Warum sind Powerbanks ausgenommen?

Weil zwei Bedingungen erfüllt sein müssen und eine Powerbank an beiden scheitert. Nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Funkanlagengesetz ist eine Funkanlage ein Gerät, das bestimmungsgemäß Funkwellen zur Funkkommunikation oder Funkortung sendet oder empfängt; eine gewöhnliche Powerbank tut das nicht. Und § 4 Absatz 4 verlangt die einheitliche Ladebuchse nur von den in Anhang Ia Teil I der Richtlinie 2014/53/EU aufgeführten Kategorien.

Gilt die Regel für eine Powerbank mit Bluetooth oder App?

Ein solches Gerät ist eine Funkanlage und unterliegt der Funkanlagenrichtlinie mit deren allgemeinen Anforderungen. Für die Ladebuchse ändert das nichts: Die USB-C-Vorgabe knüpft zusätzlich an die Kategorienliste in Anhang Ia Teil I an, und Powerbanks stehen dort nicht. Auch eine Powerbank mit Funkmodul darf also über Micro-USB geladen werden.

Seit wann gilt die USB-C-Pflicht für Laptops?

Seit dem 28. April 2026. Für die übrigen erfassten Kategorien gilt sie seit dem 28. Dezember 2024. Beide Stichtage nennt die Europäische Kommission auf ihrer Seite zum einheitlichen Ladegerät, die Bundesregierung führt dieselben Daten für die deutsche Umsetzung.

Muss auf einer Powerbank-Verpackung das Netzteil-Piktogramm stehen?

Nein. § 4a Funkanlagengesetz knüpft die Pflicht zum Piktogramm und zum Angebot ohne Ladenetzteil ausdrücklich an eine Funkanlage im Sinne des § 4 Absatz 4 an, also an die Kategorienliste. Eine Powerbank fällt nicht darunter. Ein Piktogramm auf einer Powerbank-Verpackung ist freiwillig und sagt nichts über die Anschlüsse des Geräts aus.

Was ändert sich für Powerbanks ab Februar 2027?

Artikel 11 der EU-Batterieverordnung 2023/1542 verlangt ab dem 18. Februar 2027, dass Gerätebatterien vom Endnutzer entnommen und ersetzt werden können. Ob Powerbanks darunterfallen, war am 07.08.2026 offen: Ein Entwurf eines delegierten Rechtsakts würde sie ausdrücklich ausnehmen, die Konsultation dazu lief bis zum 26. Mai 2026. Bis zur Annahme lässt sich daraus keine verbindliche Anforderung ableiten.

Worauf sollte ich beim Kauf einer Powerbank achten?

Auf drei Punkte, die sich aus dem Datenblatt und nicht aus dem Gesetz ergeben. Erstens, ob USB-C nur am Ausgang sitzt oder auch am Eingang. Zweitens, ob Power Delivery unterstützt wird, denn die Buchsenform allein sagt nichts über die Ladeleistung. Drittens, ob das mitgelieferte oder verwendete Kabel die gewünschte Leistung überhaupt trägt, was oberhalb von 60 W einen E-Marker im Kabel voraussetzt.

Quellen

  1. Richtlinie (EU) 2022/2380 eur-lex.europa.eu
  2. Europäische Kommission single-market-economy.ec.europa.eu
  3. Bundesregierung bundesregierung.de
  4. Funkanlagengesetz gesetze-im-internet.de
  5. EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 eur-lex.europa.eu
  6. Cooley Productwise, 15. Mai 2026 products.cooley.com
  7. Legislative Observatory des Europäischen Parlaments oeil.europarl.europa.eu

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