Balkonkraftwerk und Hausratversicherung: Melden, Diebstahl und was bei Sturmschäden wirklich gilt
Ein Balkonkraftwerk hängt draußen, wiegt zwanzig Kilo und kostet ungefähr so viel wie ein gutes Fahrrad. Damit ist es die einzige Anschaffung im Haushalt, die gleichzeitig Hausrat, Gebäudezubehör und potenzielle Gefahrenquelle für die Nachbarschaft sein kann – je nachdem, wen man fragt und welchen Vertrag man unterschrieben hat.
Die gute Nachricht zuerst: Seit Ende 2023 nennen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft das Balkonkraftwerk ausdrücklich beim Namen. Die weniger gute: Musterbedingungen sind unverbindlich, in der entscheidenden Zeile steht eine Lücke statt einer Zahl, und die häufigste Schadenursache bei Balkonmodulen – der schlichte Griff vom Erdgeschossbalkon – fällt nach dem Wortlaut der Bedingungen gar nicht unter die versicherten Gefahren.
Dieser Text geht die vier Fragen durch, die tatsächlich über Geld entscheiden: Wo ist die Anlage versichert, muss man sie melden, was passiert bei Sturm, und was passiert bei Diebstahl. Alle Klauselnummern beziehen sich auf die GDV-Musterbedingungen; dein eigener Vertrag kann davon abweichen und ist im Zweifel maßgeblich.
Was seit November 2023 gilt – und was das nicht bedeutet
Am 27. November 2023 meldete der GDV, dass Balkonkraftwerke in die Musterbedingungen der Hausratversicherung aufgenommen wurden. Die Medieninformation des Verbands formuliert es so: „Die Hausratversicherung, die viele Mieterinnen und Mieter ohnehin haben, reicht für die Absicherung sogenannter Balkonkraftwerke aus." Eine eigene Photovoltaik-Police braucht man für ein Steckersolargerät danach nicht.
Im Bedingungswerk selbst steht das in den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022, Fassung Stand Juni 2026, unter A 8.3.3. Zum Hausrat gehören danach auch „privat genutzte Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Plug & Play Solar für die Steckdose), die ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 10 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt."
Zwei Details in diesem Absatz werden fast überall übersehen.
Erstens die Ortsklausel. Die Anlage muss auf dem Grundstück der versicherten Wohnung stehen. Ein Modul, das im gepachteten Schrebergarten drei Straßen weiter Strom macht, erfüllt A 8.3.3 nicht – dafür wäre die Außenversicherung nach A 12 zuständig, und die greift nach A 12.1.2 nur für Sachen, die sich „nur vorübergehend" außerhalb des Versicherungsorts befinden. Eine dauerhaft montierte Anlage ist nicht vorübergehend.
Zweitens die Lücke. Direkt unter A 8.3.3 steht im Musterbedingungswerk der Satz: „Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist je Versicherungsfall auf ____ Euro begrenzt." Der Unterstrich ist kein Druckfehler. Die Musterbedingungen sind eine „unverbindliche Bekanntgabe" des GDV, und die Entschädigungsgrenze ist ein Platzhalter, den jedes Unternehmen selbst füllt. Es gibt deshalb keine allgemeingültige Summe, die man hier nennen könnte – und wer eine nennt, hat sie nicht aus den Musterbedingungen. Die Zahl steht in deinen Vertragsunterlagen, nicht in einem Ratgeber.
Hausrat oder Wohngebäude? Beide Bedingungswerke nennen das Balkonkraftwerk
Die Frage klingt akademisch und ist es nicht: Sie entscheidet, wessen Vertrag zahlt – deiner oder der des Eigentümers.
| Bedingungswerk | Klausel | Was dort steht |
|---|---|---|
| VHB 2022 (Hausrat), Stand Juni 2026 | A 8.3.3 | Balkonkraftwerke gehören zum Hausrat, wenn sie ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und auf deren Grundstück stehen |
| VGB 2022 (Wohngebäude), Stand Juni 2026 | A 7.3 | Balkonkraftwerke gelten als Gebäudezubehör: „Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen sowie Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück." |
| VGB 2022, Stand Juni 2026 | A 7.6.1 | Photovoltaikanlagen samt Solarmodulen, Montagerahmen, Wechselrichter und Verkabelung sind vom Gebäudeschutz ausgenommen – „Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen nach A 7.6.1 gilt nicht für Balkonkraftwerke." |
Das ist die eigentliche Pointe der Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2022: Eine richtige Dach-PV-Anlage ist im Standard-Gebäudeschutz nicht enthalten und muss separat versichert werden. Das Balkonkraftwerk ist von diesem Ausschluss ausdrücklich ausgenommen. Wer also gelesen hat, die Wohngebäudeversicherung decke Photovoltaik ohnehin ab, hat die Klausel andersherum verstanden, als sie geschrieben ist.
Praktisch heißt das:
Mieterin oder Mieter mit Steckeranlage am Geländer: Hausrat. Deine Police, dein Fall.
Eigentümerin oder Eigentümer, Anlage fest mit dem Gebäude verschraubt: in der Regel Gebäudezubehör nach A 7.3 – aber Hausrat und Gebäude können sich hier überschneiden. Wer beide Verträge hat, sollte die Anlage bei beiden anmelden und sich sagen lassen, welcher Vertrag im Schadenfall führt.
Wohnungseigentümergemeinschaft: Die Gebäudepolice gehört der Gemeinschaft, nicht dir. Die Anlage am eigenen Balkon bleibt in aller Regel dein Hausrat.
Ob der Speicher mitversichert ist, sagen die Musterbedingungen nicht. A 8.3.3 nennt das Balkonkraftwerk, nicht dessen Akku; A 7.6.1 der VGB nennt zwar Stromspeicheranlagen, aber im Zusammenhang mit dem Ausschluss für große PV-Anlagen. Der ADAC schreibt in seinem Ratgeber zur PV-Versicherung, Stand 24.03.2026, dass „kleine Balkonkraftwerke mit bis zu 2 Kilowatt installierter Leistung und die dazugehörigen Stromspeicher" abgesichert werden können. Das ist eine Aussage über die Marktpraxis, keine Klausel. Wenn ein Speicher dranhängt, gehört er ausdrücklich in die Meldung – schon weil er der teuerste Einzelposten der Anlage ist. Was so ein Speicher wirtschaftlich bringt, steht in unserem Beitrag zur Amortisation von Balkonkraftwerken mit Speicher.
Melden: Pflicht oder Empfehlung?
Nahezu jeder Ratgeber schreibt, man müsse das Balkonkraftwerk „unverzüglich melden". Der Blick in die Bedingungen ergibt ein genaueres Bild.
Die anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen sind in A 23.1 VHB 2022 abschließend beschrieben. Genannt werden dort: die Änderung eines Umstands, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat; die Änderung eines abgefragten Umstands beim Wohnungswechsel; ein längerer unbewohnter und unbeaufsichtigter Leerstand; sowie beseitigte oder unbrauchbare vereinbarte Sicherungen. Die Installation eines Balkonkraftwerks steht nicht als eigener Fall in dieser Liste.
Anzeigepflichtig wird sie trotzdem, sobald dein Versicherer im Antrag danach gefragt hat – dann greift A 23.1.1 unmittelbar. Und viele Antragsstrecken fragen inzwischen danach.
Unabhängig davon empfehlen es alle drei einschlägigen Stellen:
Der GDV rät in der Meldung vom 27.11.2023 „allen Besitzerinnen und Besitzern von Balkonkraftwerken, mit ihrem Hausratversicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen"; alte Policen ließen sich in der Regel auf die neuen Bedingungen umstellen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät in ihrer Pressemeldung vom 28. September 2023, „die Hausrat- und Haftpflichtversicherung über das Balkonkraftwerk zu informieren, damit dieses in den Versicherungsschutz aufgenommen wird".
Das GDV-Verbraucherportal Die Versicherer schreibt am 17.03.2026: „Wer eine Mini-Solaranlage in Betrieb nimmt, sollte seinen oder seine Versicherer unverzüglich darüber informieren."
Der praktische Grund ist weniger die Pflicht als die Beweislage. Eine Anlage, von der der Versicherer weiß, ist im Schadenfall keine Diskussion. Eine, von der er erst durch die Schadenmeldung erfährt, kann eine werden – vor allem bei Verträgen, die vor Ende 2023 geschlossen wurden und noch nicht auf die neuen Bedingungen umgestellt sind.
So meldest du sinnvoll: in Textform, also per E-Mail oder Brief, mit Leistung in Watt, Anschaffungspreis, Montageart und der Angabe, ob ein Speicher dazugehört. Zwei Rückfragen gehören in dieselbe Mail: Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Balkonkraftwerke in meinem Tarif, und ist der Speicher eingeschlossen? Die Antwort aufheben – sie ist im Zweifel mehr wert als jede Klauselauslegung.
Sturmschaden: Windstärke 8 ist keine Redewendung
Sturm ist in A 6.1.1 VHB 2022 präzise definiert: „Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde)."
Das ist eine harte Schwelle. Ein Modul, das bei Windstärke 6 vom Geländer rutscht, ist bedingungsgemäß kein Sturmschaden – und für Böen unterhalb der Schwelle sieht der Hausratvertrag keine eigene Gefahr vor.
Weil die Windstärke am Schadenort selten gemessen vorliegt, enthalten die Bedingungen zwei Ersatzwege. Nach A 6.1.1.1 wird Sturm unterstellt, wenn die Luftbewegung in der Umgebung des Grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat. Nach A 6.1.1.2 genügt der Nachweis, dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands des Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein kann. Fotos vom Nachbardach, ein Zeitungsbericht über das Sturmtief, die Wetterdaten der nächsten Station – das ist die Währung, in der hier bezahlt wird.
Mitversichert ist nach A 6.3.4 auch der umgekehrte Fall: Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen. Der Dachziegel, der das Modul zerschlägt, ist also gedeckt.
Ein Detail, das für Außenmontage wichtig ist: Bei den weiteren Naturgefahren – Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen – schließt A 6.5.7 Schäden an Sachen außerhalb von Gebäuden grundsätzlich aus. Und macht genau drei Ausnahmen: „Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Plug & Play Solar für die Steckdose) nach A 8.3.3." Das Balkonkraftwerk ist also eine der wenigen Sachen im Freien, die im Elementarbaustein überhaupt mitlaufen. Dieser Baustein ist allerdings in aller Regel separat zu vereinbaren – wer ihn nicht gebucht hat, hat auch die Ausnahme nicht.
Diebstahl: die Lücke, über die kaum jemand schreibt
Hier wird es unangenehm, und hier weichen viele Ratgeber vom Bedingungstext ab.
Die Hausratversicherung deckt nach A 4 VHB 2022 Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub. Einbruchdiebstahl liegt nach A 4.1.1 vor, wenn der Dieb „in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt". Alle weiteren Varianten in A 4.1.2 bis A 4.1.5 setzen ebenfalls einen Raum eines Gebäudes voraus.
Ein Balkon ist nach A 10.1.2 zwar Teil des Versicherungsorts – „Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen" gehören ausdrücklich zur Wohnung. Ein Raum eines Gebäudes ist er nicht. Wer über ein niedriges Geländer greift und ein Modul mitnimmt, bricht in nichts ein.
Für diesen Fall kennen die Musterbedingungen einen Namen, aber keine Deckung: A 4.4.1 erwähnt „einfacher Diebstahl / Trickdiebstahl" ausschließlich, um klarzustellen, dass das kein Raub ist. Eine eigene versicherte Gefahr „einfacher Diebstahl" gibt es im Musterwerk nicht. Manche Versicherer bieten sie als Zusatzbaustein an, häufig mit eigener Entschädigungsgrenze; ohne diese Vereinbarung bleibt die Lücke bestehen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz formuliert es entsprechend eng: „Die Hausratversicherung kommt für Schäden durch Blitzeinschlag, Hagelschlag, Überspannung und Einbruchsdiebstahl auf." Von Diebstahl vom offenen Balkon ist dort nicht die Rede – und das ist kein Versehen.
Was daraus folgt, ist unspektakulär und wirksam: Im Erdgeschoss, im Vorgarten und auf frei zugänglichen Flachdächern entscheidet die Befestigung darüber, ob es überhaupt zum Schadenfall kommt. Verschraubte statt eingehängter Halterungen, Sicherheitsschrauben und ein Modul, das man nicht in dreißig Sekunden aushängen kann, sind hier die billigere Versicherung. Systeme, die fest am Geländer verschraubt werden statt eingehängt zu werden – etwa die Geländerhalterung von SolarFuture SolarFuture Balkonkraftwerk Halterung Silber Standard, Geländermontage – erschweren den Griff über die Brüstung deutlich. Und wer trotzdem absichern will, fragt beim Versicherer gezielt nach dem Zusatzbaustein für einfachen Diebstahl – nicht nach „Diebstahlschutz" allgemein, denn diese Frage beantwortet die Hotline mit Ja und meint Einbruch.
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Haftpflicht: zahlt nicht dein Modul, sondern den Schaden nebenan
Die Hausratversicherung ersetzt deine Sache. Für alles, was deine Anlage bei anderen anrichtet, ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Der GDV nennt in der Meldung vom 27.11.2023 das Standardbeispiel: „Löst sich zum Beispiel ein Modul und beschädigt den Balkon der Nachbarn, ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung." Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergänzt Schäden, „die durch einen Defekt der Anlage oder ein Herabstürzen des Balkonkraftwerks verursacht werden".
Eine Haftpflichtversicherung zahlt allerdings nur, soweit du auch haftest. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss sie beherrschen. Fachgerechte, für die Windlast am konkreten Standort ausgelegte Befestigung und regelmäßige Sichtkontrolle sind deshalb keine Kür, sondern die Bedingung dafür, dass im Ernstfall überhaupt jemand für dich einsteht. Bei grober Fahrlässigkeit bei der Montage kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden.
Deshalb ist die Halterung der Bauteil, an dem am wenigsten zu sparen ist. Neigungshalterungen wie das Set von SAVOLAR SAVOLAR Solarmodul Halterung Balkonkraftwerk, 2 Sets, Winkel 0-90° einstellbar, bis 117 cm werden über Klemmen am Geländer verspannt und lassen sich im Winkel einstellen; andere Systeme setzen auf eine feste Verschraubung am Geländer. Welche Bauart passt, hängt vom Geländer ab – entscheidend ist, dass die Montageanleitung eine Windlastangabe enthält und dass du sie einhältst und aufhebst. Sie ist im Streitfall dein Nachweis fachgerechter Montage.
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Was Ersatz kostet – und warum die Entschädigungsgrenze zählt
Die Hausratversicherung entschädigt nach den Musterbedingungen zum Neuwert, also zu dem Betrag, der nötig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. Für eine drei Jahre alte Anlage ist das kein Zeitwert, sondern der heutige Preis eines vergleichbaren Sets.
Wie hoch der ist, lässt sich beziffern. Ein 1000-Wp-Komplettset mit bifazialen Modulen und Wechselrichter, das Solarway-Set Solarway 1000Wp Balkonkraftwerk Komplettset mit EcoFlow Stream 800 W Wechselrichter, stand am 7. August 2026 bei 299,99 € auf amazon.de, bei 4,5 von 5 Sternen aus 533 Bewertungen. Die beiden genannten Halterungssets lagen am selben Tag bei 59,99 € (SAVOLAR, 4,6 Sterne aus 327 Bewertungen) und 99,90 € (SolarFuture, 4,6 Sterne aus 186 Bewertungen). Preise auf Amazon ändern sich täglich; die Zahlen sind ein Stichtagswert, kein Dauerpreis.
Damit liegt eine typische Anlage im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, mit Speicher deutlich darüber. Zwei Größen entscheiden, ob dieser Betrag im Schadenfall ankommt:
Die Entschädigungsgrenze aus A 8.3.3. Sie ist der harte Deckel und im Musterwerk ein Platzhalter. Liegt sie unter dem Wiederbeschaffungspreis deiner Anlage, ist der Rest deiner.
Die Versicherungssumme. Im Quadratmetermodell der VHB 2022 wird sie aus der Wohnfläche abgeleitet, und wer eine ausreichende Summe je Quadratmeter wählt, bekommt in der Regel einen Unterversicherungsverzicht. Ohne diesen Verzicht gilt: Übersteigt der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die vereinbarte Summe samt Vorsorgebetrag, kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden – auch dann, wenn nur ein Teil des Hausrats betroffen ist. Eine Anschaffung im dreistelligen Bereich kippt diese Rechnung selten allein, sie summiert sich aber mit jeder anderen.
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Mieterinnen und Mieter: Anspruch ja, Versicherungsfrage bleibt
Seit dem 17. Oktober 2024 sind Steckersolargeräte in § 554 BGB als privilegierte Maßnahme aufgeführt. Mieterinnen und Mieter können die Zustimmung zu baulichen Veränderungen verlangen, die dem Betrieb eines Steckersolargeräts dienen; verweigern lässt sich das nur, wenn die Maßnahme der Vermieterseite unter Abwägung der Interessen nicht zuzumuten ist. Den Gesetzeswortlaut in der geltenden Fassung findet man bei dejure.org.
Der Anspruch betrifft die Erlaubnis, nicht die Versicherung. In der Praxis knüpfen Vermieterinnen und Vermieter die Zustimmung häufig an zwei Nachweise: eine bestehende private Haftpflichtversicherung und eine fachgerechte Montage. Beides lässt sich vorab besorgen – und beides ist ohnehin sinnvoll. Wer parallel klärt, ob am eigenen Anschluss Schuko oder Wieland gefordert ist, findet die Regelungslage in unserem Beitrag zur VDE-Vornorm für Schuko-Anschlüsse. Was die vielzitierte 800-Watt-Grenze angeht, hat sich 2026 übrigens weniger geändert, als vielfach behauptet wird: Das 800-Watt-Limit wurde nicht aufgehoben.
Fünf Fragen an deinen Versicherer
Eine E-Mail, fünf Fragen, eine Antwort zum Aufheben:
- Ist mein Balkonkraftwerk mit (Leistung in Watt) nach den geltenden Bedingungen meines Vertrags mitversichert – und seit wann?
- Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall für Balkonkraftwerke in meinem Tarif?
- Ist ein angeschlossener Stromspeicher eingeschlossen oder gesondert zu versichern?
- Ist einfacher Diebstahl vom Balkon eingeschlossen, und wenn nein: Zu welchem Beitrag und mit welcher Grenze lässt sich das vereinbaren?
- Ist der Elementarbaustein vereinbart, und gilt er für Sachen im Freien?
Frage 4 ist die wichtigste. Sie ist auch die einzige, auf die eine allgemeine Auskunft am Telefon regelmäßig zu optimistisch ausfällt – deshalb schriftlich.
Was dieser Text nicht ist
Eine Rechts- oder Versicherungsberatung. Alle Klauselzitate stammen aus den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV in der Fassung Stand Juni 2026; sie beschreiben den Branchenstandard, nicht deinen Vertrag. Maßgeblich sind allein die Bedingungen, die du unterschrieben hast, samt aller Zusatzvereinbarungen. Im Zweifel helfen die Verbraucherzentralen und Versicherungsberaterinnen und -berater weiter.
Stand aller Angaben und Klauselzitate: 7. August 2026. Produktpreise am selben Tag auf amazon.de abgerufen.
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Balkonkraftwerk automatisch über die Hausratversicherung versichert?
Nicht automatisch, aber in neueren Verträgen meistens. Die GDV-Musterbedingungen VHB 2022 zählen Balkonkraftwerke seit Ende 2023 in Klausel A 8.3.3 zum Hausrat, sofern die Anlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient und auf deren Grundstück steht. Bei älteren Verträgen, die noch nicht auf die neuen Bedingungen umgestellt sind, ist das offen. Der GDV empfiehlt deshalb, mit dem Versicherer über den bestehenden Vertrag zu sprechen.
Muss ich das Balkonkraftwerk meinem Versicherer melden?
Die Liste der anzeigepflichtigen Gefahrerhöhungen in A 23.1 VHB 2022 nennt die Installation eines Balkonkraftwerks nicht als eigenen Fall. Anzeigepflichtig wird sie aber, sobald der Versicherer im Antrag danach gefragt hat. GDV, Verbraucherzentrale und ADAC empfehlen die Meldung unabhängig davon. Melde in Textform und lass dir Deckung und Entschädigungsgrenze schriftlich bestätigen.
Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Modul vom Balkon gestohlen wird?
In der Regel nicht. Versichert ist nach A 4.1.1 VHB 2022 Einbruchdiebstahl, und der setzt das Eindringen in einen Raum eines Gebäudes voraus. Ein Balkon gehört nach A 10.1.2 zwar zum Versicherungsort, ist aber kein Raum eines Gebäudes. Einfacher Diebstahl vom offenen Balkon ist im Musterwerk keine versicherte Gefahr. Manche Versicherer bieten ihn als Zusatzbaustein mit eigener Grenze an.
Ab welcher Windstärke gilt ein Sturmschaden?
Ab Windstärke 8 nach der Beaufortskala, das entspricht mindestens 62 Kilometern pro Stunde. So definiert es A 6.1.1 VHB 2022. Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen, wird Sturm unterstellt, wenn in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand entstanden sind oder der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann. Fotos und Wetterdaten vom Schadentag sind deshalb wichtig.
Ist der Speicher meines Balkonkraftwerks mitversichert?
Die Musterbedingungen sagen es nicht. A 8.3.3 VHB 2022 nennt das Balkonkraftwerk, nicht dessen Akku. Der ADAC schreibt in seinem Ratgeber, Stand 24.03.2026, dass kleine Balkonkraftwerke bis 2 Kilowatt und die dazugehörigen Stromspeicher abgesichert werden können – das beschreibt Marktpraxis, keine Klausel. Nimm den Speicher ausdrücklich in die Meldung auf und lass dir seinen Einschluss bestätigen.
Wer zahlt, wenn mein Modul auf das Auto des Nachbarn fällt?
Die private Haftpflichtversicherung, soweit du für den Schaden haftest. Grundlage ist die Verkehrssicherungspflicht: Die Anlage muss fachgerecht und für die Windlast am Standort ausgelegt montiert und regelmäßig kontrolliert sein. Bei grober Fahrlässigkeit bei der Montage kann die Leistung gekürzt oder verweigert werden. Hebe Montageanleitung und Windlastangaben als Nachweis auf.
Gilt der Schutz auch für ein Balkonkraftwerk im Schrebergarten?
Nach A 8.3.3 VHB 2022 nicht. Die Klausel verlangt, dass sich die Anlage auf dem Grundstück befindet, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Eine dauerhaft montierte Anlage auf einem anderen Grundstück fällt auch nicht unter die Außenversicherung nach A 12, weil diese nach A 12.1.2 nur Sachen erfasst, die sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden.
Quellen
- Medieninformation des Verbands gdv.de
- Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 gdv.de
- Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen VGB 2022 gdv.de
- Ratgeber zur PV-Versicherung adac.de
- Pressemeldung vom 28. September 2023 verbraucherzentrale-rlp.de
- 17.03.2026 dieversicherer.de
- dejure.org dejure.org