EEG 2027 Balkonkraftwerk: Was der Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 wirklich bedeutet
Stand: 27.08.2026 | Status: ENTWURF (Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026, noch kein geltendes Recht)
Seit Ende Juli laufen Schlagzeilen wie „Aus für die Einspeisevergütung" durch jeden Newsletter, und in den Foren fragen gerade alle dasselbe: Kostet mich das EEG 2027 mein Balkonkraftwerk? Nein. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 und zum Netzanschlusspaket beschlossen, und beim Thema EEG 2027 Balkonkraftwerk ist die Antwort eindeutig: Steckersolargeräte stehen ausdrücklich außen vor.
Betroffen ist die Leistungsklasse direkt darüber: neue Dachanlagen. Rund 1,3 Millionen Balkonkraftwerke stehen laut GFK Solar aktuell als „in Betrieb" im Marktstammdatenregister (Stand: Mitte 2026).
Drei Daten, die gerade durcheinandergehen
Die Verwirrung entsteht nicht am Inhalt, sondern am Kalender.
| Datum | Was passiert | Status |
|---|---|---|
| 29.07.2026 | Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf | erledigt |
| September 2026 | Der Bundestag beginnt mit den Beratungen | geplant |
| Ende 2026 | mögliche Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat | offen |
| 01.01.2027 | geplantes Inkrafttreten, vorbehaltlich EU-Genehmigung | offen |
Wie pv magazine berichtet, beginnt der Bundestag erst im Herbst mit den Beratungen, verabschiedet werden soll das Paket bis Jahresende. Im September ändert sich für niemanden eine Regel.
Und der 1. Januar 2027 ist der Plan, nicht die Zusage: Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen zustimmen, letztere beihilferechtlich. Ein echtes offenes Risiko, keine Formalie.
EEG 2027 und dein Balkonkraftwerk: Was sich nicht ändert
Wie t-online mit Blick auf den Gesetzestext festhält, sind Steckersolargeräte bis 2 Kilowatt installierter Leistung von den neuen Regeln ausgenommen. Dir bleibt also erspart:
die Pflicht zur Direktvermarktung
die 50-Prozent-Begrenzung der Einspeiseleistung
die Smart-Meter-Pflicht
jede Änderung an den 800 VA und 2 kW selbst
Eine Pflicht bleibt, und die Reform rührt sie nicht an: Dein Gerät muss binnen eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister stehen, sonst droht ein Bußgeld.
Der Speicher darf bleiben
Interessanter als das, was nicht passiert, ist das, was der Entwurf zusätzlich erlaubt. Ein Batteriespeicher darf künftig ausdrücklich Teil eines Steckersolargeräts sein, das geht aus der Entwurfsanalyse im Anker-Blog hervor. Netzbetreiber sollen zudem die MaLo-ID binnen vier Wochen mitteilen (§ 8b im Entwurf). Weniger Bürokratie also, nicht mehr.
Wenn du deinen 800-VA-Aufbau um einen Speicher nachrüsten willst, spricht in diesem Entwurf nichts dagegen. Der Anker SOLIX 2 Plus Solarbank (1,6 kWh) und der Marstek B2500 Speicher 2240Wh für Balkonkraftwerke fallen in diese Klasse.
Ob sich das rechnet, hängt an deinem Eigenverbrauch und am Standby-Verbrauch des Geräts, nicht am EEG.
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Was sich für große Dachanlagen ändert
Hier sitzt die eigentliche Reform. Für neue Dachanlagen sieht der Entwurf laut Zendure eine befristete Übergangsvergütung von rund 5,2 ct/kWh für bis zu 36 Monate vor, dazu einen Direktvermarktungsbonus von etwa 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate. Die feste 20-Jahres-Vergütung fällt für Neuanlagen weg, und die Schwelle wandert schrittweise nach unten: unter 50 kW ab 2027, unter 25 kW ab 2028, unter 7 kW ab 2029/30.
Keine dieser Zahlen reicht bis in die 2-kW-Klasse hinunter.
Unumstritten ist das nicht. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft spricht von einer „Kehrtwende in der Förderung der Kleinanlagen", gemeint sind Anlagen bis 25 kW, also Hausdächer, nicht dein Balkon.
Der Satz, der die meiste Angst macht
„Wer 2026 noch anschließt, bekommt 20 Jahre lang Geld, danach nichts mehr." Den liest man überall. Für Dachanlagen stimmt er im Kern. Für ein reines Balkonkraftwerk ist er, wie pv magazine klarstellt, kaum relevant, weil dafür ohnehin keine Vergütung fließt.
Man kann dir nichts wegnehmen, was du nie bekommen hast. Es gibt für dich keine Uhr, gegen die du anrennen müsstest.
EEG 2027 Balkonkraftwerk: Unterm Strich
Diese Reform ist groß. Beim Thema EEG 2027 Balkonkraftwerk bleibt trotzdem alles beim Alten für dich. Wer dir gerade etwas anderes erzählt, hat die Schlagzeile gelesen statt des Entwurfs.
Sollte sich im Bundestag noch etwas an den 2 kW oder den 800 VA bewegen, steht es hier. Weitere aktuelle Entwicklungen zu Balkonkraftwerk-Regeln findest du in unserer News-Rubrik. Bis dahin: Anmeldung prüfen, sonst nichts tun.
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Häufig gestellte Fragen
Ändert sich für mein Balkonkraftwerk ab September 2026 etwas?
Nein. Im September 2026 beginnt lediglich der Bundestag mit den Beratungen über den Entwurf. Das ist ein Schritt im Gesetzgebungsverfahren, kein Stichtag. An diesem Datum ändert sich für Steckersolargeräte gar nichts.
Wird die Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke abgeschafft?
Für Balkonkraftwerke gibt es heute schon keine Einspeisevergütung, an dieser Einspeisevergütung 2027 ändert die Reform nichts für dich, überschüssiger Strom geht weiterhin unvergütet ins Netz. Abgeschafft wird die feste 20-Jahres-Vergütung für neue größere Anlagen. Bei dir fällt nichts weg.
Gilt die neue Direktvermarktungspflicht auch für mich?
Nein. Steckersolargeräte bis 2 kW Modulleistung sind nach dem Entwurfstext ausdrücklich ausgenommen, ebenso von der 50-Prozent-Begrenzung und der Smart-Meter-Pflicht. Diese Pflichten zielen auf größere Anlagen.
Ab wann gilt das EEG 2027?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Sicher ist das nicht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, die EU-Kommission muss die Förderregeln beihilferechtlich genehmigen. Bis dahin ist es ein Vorhaben, kein geltendes Recht.